FAQ

Bei Fragen stehen wir gerne zur Verfügung. Sie erreichen uns per Mail an update does-not-exist.sport kit edu

Ist das Ausbildungsangebot nur für Studierende des Instituts für Sport und Sportwissenschaft in Karlsruhe gedacht?

Die Kurse von UPdate sind für Studierende des Instituts für Sport und Sportwissenschaft in Karlsruhe gedacht. Die Kurse des Deutschen Walking Institut e.V. (DWI) richten sich darüber hinaus an Interessenten aus Bewegungsfachberufen (z.B. Physiotherapeuten, (Sport-) Lehrer:innen, (Hobby-) Trainer:innen). Die genauen Teilnahmebedingungen finden sich in den Kursbeschreibungen.
 
Auf der Homepage sind zwei Gebäude angegeben. Woher weiß ich, in welchem mein Kurs stattfindet?

Die Kursräume befinden sich im Institut für Sport und Sportwissenschaft (IfSS) (Engler-Bunte-Ring 15, 76131 Karlsruhe). Eine Woche vor Kursbeginn erhalten sie eine Mail mit dem genauen Kursraum, in dem der Kurs startet.
 
Ich reise mit dem Auto an. Wo gibt es geeignete Parkmöglichkeiten?

Das Auto kann am Adenauerring abgestellt werden. Des Weiteren gibt es am Adenauerring den „Waldparkplatz“.
 
Ich bin Student/ Studentin am Institut für Sport und Sportwissenschaft und möchte den DVGS Rückenschullehrer erhalten. Was muss ich machen?

Ein Teil der Ausbildungsinhalte zum DVGS Rückenschullehrer gemäß der KddR sind bereits durch das Bachelor Studium am IfSS abgedeckt. Zusätzlich zu diesen Kursen, müssen noch Kurse über das UPdate belegt werden.
 

Kurse aus dem Curriculum:

  • VL Anatomie/ Sportmedizin I
  • VL Physiologie/ Sportmedizin II
  • VL Trainingswissenschaften
  • Ü funktionelles Training

Kurse über UPdate:

  • Entspannungsverfahren
  • Faszientraining
  • Aqua-Fitness-Instruktor ODER Walking Instruktor
  • Kompaktkurs Rückenschule

Des Weiteren muss eine Hospitation über drei Termine bei einem anerkannten Rückenkursleiter nachgewiesen werden.

Sind alle Teilleistungen erbracht, stellt das UPdate einen Institutsnachweis aus, welcher bei der DVGS eingereicht werden kann. Eine Mitgliedschaft bei der DVGS ist notwendig.

 

 

Was bedeutet nach §20 zertifiziert?

Seit dem Jahr 2000 steht durch den Gesetzgeber gemäß §20 SGB V jedem Versicherten einen Zuschuss zu primärpräventiven Leistungen zu. Primärpräventive Leistungen ziehlen darauf ab, die Entstehung von Krankheiten zu verhindern. Im aktuellen Leitfaden Prävention des GKV-Spitzenverband befinden sich alle Kriterien zur Vergabe dieser Leistungen.

 

Was ist die Zentrale Prüfstelle für Prävention (ZPP)?

Die Zentrale Prüfstelle für Prävention wurde von der Kooperationsgemeinschaft der Krankenkassen ins Leben gerufen. Ihre Aufgabe ist die Prüfung und Zertifizierung von Präventionskursen nach §20 Abs. 1 SGB V.

Das Prüfsiegel „Deutscher Standard Prävention“ zur Zertifizierung von Präventionskursen wird seither ausschließlich von der Zentralen Prüfstelle für Prävention vergeben und ist grundsätzlich von allen beteiligten Krankenkassen akzeptiert. Die Prüfung erfolgt nach dem aktuellen Leitfaden Prävention des GKV-Spitzenverbandes.

 

Was sind die Voraussetzungen, dass ein Kurs §20 zertifiziert ist?

Die Kursinhalte müssen mit einem der vier Handlungsfelder des Leitfaden Prävention übereinstimmen.

 

Bewegungsgewohnheiten

  • Reduzierung von Bewegungsmangel durch gesundheitssportliche Aktivität
  • Vorbeugung und Reduzierung spezieller gesundheitlicher Risiken durch geeignete verhaltens ­ und gesundheitsorientierte Bewegungsprogramme

 

Bewegungsgewohnheiten

 

Ernährung

  • Vermeidung von Mangel ­ und Fehlernährung
  • Vermeidung und Reduktion von Übergewicht

 

Ernährung

 

Stressmanagement

  • Förderung von Stressbewältigungskompetenzen
  • Förderung von Entspannung

 

Stress

 

Suchtmittelkonsum

  • Förderung des Nichtrauchens
  • Gesundheitsgerechter Umgang mit Alkohol/ Reduzierung des Alkoholkonsums

 

Rauchfrei

Welche Voraussetzungen sind notwendig für das Anbieten eines §20 Kurses?

1. Grundqualifikation: staatlich anerkannter Berufs- oder Studienabschluss im jeweiligen Handlungsfeld

2. Zusatzqualifikation: spezifische, in der Fachwelt anerkannte Fortbildung

3. Einweisung in die durchzuführenden Maßnahmen

 

Was sind die Vorteile einer §20 Zertifizierung

  • Der Aufwand für Kursanbieter sinkt deutlich
  • Nur noch eine Prüfung für die beteiligten Krankenkassen nötig
  • Gemeinsame Kursdatenbank auf die alle Kassenpatienten/-mitglieder zugreifen können
  • Bundeseinheitliche Prüfkriterien und somit einheitliche Prüfergebnisse, welche von allen Krankenkassen der Kooperationsgemeinschaft grundsätzlich anerkannt werden

 

Wie funktioniert die §20 Zertifizierung?

Die Zertifizierung erfolgt über die Zentrale Prüfstelle Prävention. Dafür sind folgende Dokumente einzureichen:

  • Nachweis der Grundqualifikation
  • Nachweis der Zusatzqualifikation
  • Kurskonzept (Angabe von: Zielgruppe, Zielen, Inhalten, Methoden; organisatorische Aspekte: Stunden- und Teilnehmerzahl, Termine, Kosten usw.)
  • Stundenbilder aller Unterrichtseinheiten (9 Kurstage à 9 Stundenbilder)
  • Unterlagen für die Teilnehmer
  • vorliegende Medien, welche die Nachhaltigkeit des Programms sichern sollen (Kursleitermanual, Teilnehmermaterial, Hausaufgaben)