Für die Sporteingangsprüfung werden in Baden-Württemberg seit 2006 Gebühren erhoben. Die Gebühr von 40 Euro ist mit der Anmeldung fällig und muss auf folgendes Konto überwiesen werden:
Empfänger: Karlsruher Institut für Technologie (KIT)
Deutsche Bundesbank
Filiale Karlsruhe
Kt.Nr.: 66001508
BLZ: 66000000
Verwendungszweck: XD2003184012 & Name, Vorname des Prüflings
Die Gebühr für die Sporteingangsprüfung sind auch geschuldet, wenn der/die Bewerber/in nicht zum Haupttermin sowie zum Nachtermin der Sporteingangsprüfung antritt. Eventuelle Gründe für das Nichterscheinen (z.B. Erkrankung) - auch auf schrtflichen Antrag - sind nicht relevant. Eine Rückerstattung der bezahlten Gebühr ist leider nicht möglich.