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Anerkennung externer Sporteingangsprüfungen

Sporteingangsprüfungen anderer Bundesländer werden hinsichtlich ihrer Prüfungsleistungen mit den Anforderungen der Eingangsprüfung Baden-Württemberg auf Gleichwertigkeit geprüft. So ergeben sich teilweise für unterschiedliche Bundesländer und Hochschulen erhebliche Abweichungen in den Prüfungsanforderungen. Um die Prüfungsanforderungen der Sporteingangsprüfung der Universitäten Baden-Württemberg zu erfüllen, sind daher vereinzelt Nachprüfungen erforderlich.

 

Eine zusätzliche fristgerechte Anmeldung zur Sporteingangsprüfung des Landes Baden-Württemberg (15. Mai) muss dennoch erfolgen. Dem formlosen Antrag ist das ausgefüllte Formular "Antrag auf Anerkennung externer Sporteingangsprüfungen" beizulegen. Die Bestätigungen der externen Sporteingangsprüfung müssen vor dem Nachtermin (siehe Termine und Fristen) am Sportinstitut eingehen, so dass die Prüflinge die Möglichkeit haben an der Nachprüfung die fehlenden Teilprüfungen noch zu absolvieren.

 

Antrag auf Anerkennung von externen Sporteingangsprüfungen.pdf


Senden Sie die Anmeldung, sowie den Antrag auf Anerkennung an:


Karlsruher Institut für Technologie (KIT)
Campus Süd
Institut für Sport und Sportwissenschaft
„Sporteingangsprüfung“
Dr. Gunther Kurz
Engler-Bunte-Ring 15
76131 Karlsruhe


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