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Gebühren

Für die Sporteingangsprüfung werden in Baden-Württemberg ab 2006 Gebühren erhoben. Die Gebühr von 40 Euro ist mit der Anmeldung fällig und muss auf folgendes Konto überwiesen werden:

Empfänger: Karlsruher Institut für Technologie (KIT)
Bundesbank Karlsruhe
BLZ 660 000 00
Kto. 66 001 508
BIC/SWIFT: MARK DE F1660
IBAN: DE57 6600 0000 0066 0015 08
Verwendungszweck: XD2003184012 & Name, Vorname des Prüflings

Bei Nichtteilnahme an der Sporteingangsprüfung kann auf schriftlichen Antrag gegen Vorlage eines ärztlichen Attests die Gebühr wieder zurückerstattet werden.

 

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