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Anerkennung externer Sporteingangsprüfungen

Bei einer Immatrikulation für das Fach Sportwissenschaft am Karlsruher Institut für Technologie (KIT) werden nur noch Bestätigungen über eine bestandene Eingangsprüfung von Universitäten des Landes Baden-Württemberg akzeptiert.
Bestandene Eingangsprüfungen von den Pädagogischen Hochschulen in Baden-Württemberg werden nicht mehr akzeptiert. Prüfungen anderer Bundesländer werden auf Gleichwertigkeit geprüft (siehe Anerkennung anderer Sporteingangsprüfungen (anderer Bundesländer)).

 

Sporteingangsprüfungen anderer Bundesländer werden hinsichtlich ihrer Prüfungsleistungen mit den Anforderungen der Eingangsprüfung Baden-Württemberg auf Gleichwertigkeit geprüft. So ergeben sich teilweise für unterschiedliche Bundesländer und Hochschulen erhebliche Abweichungen in den Prüfungsanforderungen. Um die Prüfungsanforderungen der Sporteingangsprüfung der Universitäten Baden-Württemberg zu erfüllen, sind daher vereinzelt Nachprüfungen erforderlich.

 

Eine zusätzliche fristgerechte Anmeldung zur Sporteingangsprüfung des Landes Baden-Württemberg (15. Mai) muss dennoch erfolgen. Dem formlosen Antrag ist das ausgefüllte Formular "Antrag auf Anerkennung externer Sporteingangsprüfungen" beizulegen. Die Bestätigungen der externen Sporteingangsprüfung müssen vor dem Nachtermin (siehe Termine und Fristen) am Sportinstitut eingehen, so dass die Prüflinge die Möglichkeit haben an der Nachprüfung die fehlenden Teilprüfungen noch zu absolvieren.

 

Übersicht über Anerkennung externer Sporteingangsprüfungen

 

Senden Sie die Anmeldung, sowie den Antrag auf Anerkennung an:


Karlsruher Institut für Technologie (KIT)
Institut für Sport und Sportwissenschaft
„Sporteingangsprüfung“
Engler-Bunte-Ring 15
76131 Karlsruhe


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