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Immatrikulation

Bewerberinnen/Bewerber erhalten vom Studienbüro des KIT einen Zulassungs- oder Ablehnungsbescheid. Im Zulassungsbescheid werden die Fristen für die Einschreibung als auch die zur Einschreibung notwendigen Unterlagen genannt. Die Nichteinhaltung der Fristen führt - ohne Rücksicht auf die Gründe - zur Unwirksamkeit des Zulassungsbescheides. Der zugeteilte Studienplatz ist damit verloren. Da für die Einschreibung kurze Fristen gesetzt werden, ist vom Bewerber sicherzustellen, dass der Zulassungsbescheid für das Wintersemester ab 01.08. bzw. für das Sommersemester (Masterstudiengänge znd Zulassung in höhere Fachsemester) ab 01.02. in Empfang genommen werden kann. Der Antrag auf Immatrikulation kann dem Studienbüro per Post übersandt oder persönlich zu dessen Öffnungszeiten unter Vorlage der im Zuslassungsbescheid genannten Unterlagen abgegeben werden.

Mehr Information erhalten Sie beim ZIB