Zeitpunkt – Wann ist ein Auslandsaufenthalt möglich/sinnvoll?

Bachelor

  • Bevor die Orientierungsprüfungen bestanden sind, sollte noch kein Auslandsaufenthalt erwogen werden (§8 Studien- und Prüfungsordnung des KIT für den Bachelorstudiengang Sportwissenschaft). Empfehlung nicht vor dem 4ten Semester
  • Studienverlauf beachten: Planung der praktischen Grund- und Schwerpunktfächer oft schwierig
  • Anforderungen der Zielorganisation müssen beachtet werden: Kann die gewünschte Leistung erbracht werden?
  • Im Bachelorstudium kann ein Auslandsaufenthalt als Praktikum angerechnet werden (§14a Studien- und Prüfungsordnung des KIT für den Bachelorstudiengang Sportwissenschaft)
  • Die Abschlussarbeit kann auch im Ausland absolviert werden, wenn Betreuende und Verantwortliche vor Ort gefunden und einverstanden sind (§14 Studien- und Prüfungsordnung des KIT für den Bachelorstudiengang Sportwissenschaft)

 

Master

  • Forschungsprojekt und Praktikum sind jeweils im 3ten Semester angedacht und können ebenfalls im Ausland absolviert werden. Falls verschiedene Projekte betreut und genügend Zeit abgeleistet wird, kann auch beides angerechnet werden (§14a Studien- und Prüfungsordnung des KIT für den Bachelorstudiengang Sportwissenschaft)
  • Abschlussarbeit im Ausland: Siehe oben Bachelor (§14 Studien- und Prüfungsordnung des KIT für den Masterstudiengang Sportwissenschaft)

 

Allgemein

  • Das Forschungsprojekt muss vorher mit der Studiengangsleistung Master of Science Sportwissenschaft abgeklärt werden
  • Praktika müssen vorher mit den jeweiligen verantwortlichen Dozierenden abgeklärt werden: Praktika-Angebote
  • Häufig ist ein Auslandsaufenthalt für Praktikum oder Forschungsprojekt in der vorlesungsfreien Zeit möglich (3 Monate), wodurch die Regelstudienzeit eingehalten werden kann