Teilnahmeberechtigung
Teilnahmeberechtigt am Hochschulsportangebot des KIT sind alle Studierenden und Beschäftigten des Karlsruher Institut für Technologie (KIT). Für die Kooperationseinrichtungen sind folgende Gruppen teilnahmeberechtigt:
- Duale Hochschule Baden-Württemberg Karlsruhe (DHBW) – nur Studierende
- Hochschule Karlsruhe – University of Applied Sciences (HKA) – nur Studierende
- Hochschule für Musik Karlsruhe – University of Music (HfM) – nur Studierende
- Staatliche Hochschule für Gestaltung Karlsruhe (HfG) – nur Studierende
- Karlshochschule International University (KHS) – nur Studierende
- Kunstakademie – Staatliche Akademie der Bildenden Künste Karlsruhe (SABAK) – nur Studierende
- Forschungszentrum Informatik (FZI) – Beschäftigte
- Nationales Institut für Wissenschaftskommunikation (NaWik) – Beschäftigte
Die Pädagogische Hochschule Karlsruhe (PH) ist nur Kooperationspartner im Bereich der adh-Wettkampfveranstaltungen (DHM, Open, Trophy, EUC). Die Anmeldung hierfür erfolgt über die Abteilungsleitung der jeweiligen Sportart und das Hochschulsport Sportreferat. Für alle anderen Angebote des Hochschulsports sind die Studierenden und Beschäftigte der PH nicht teilnahmeberechtigt.
Wichtig: Teilnahmeberechtigt im Hochschulsport-Angebot sind nur immatrikulierte Studierende, sowie Beschäftigte mit aktuellem Beschäftigungsverhältnis. Studierende, die bereits exmatrikuliert sind, sind nicht mehr teilnahmeberechtigt an Hochschulsport-Kursen.
Die Teilnahmeberechtigung muss durch eine erfolgreiche Registrierung im Buchungsportal sowie durch Nachweis der Buchung und der Studierenden/Beschäftigten-ID im Hochschulsportbetrieb nachgewiesen werden. Diese Voraussetzungen werden von der Hochschulsportverwaltung, den Übungsleitungen der Sportarten und dem Hausmeister-Team überprüft. Zur Kontrolle der Teilnahmeberechtigung sind dementsprechend Studierenden-/Beschäftigten Ausweise und Buchungsnachweise stets mitzuführen und auf Verlangen vorzulegen.
Gebühren
Der HSP Sportpass (ehemals Semestersockelbeitrag) wird für jeden Teilnehmenden im Sportbetrieb des Hochschulsports pro Semester pauschal veranschlagt. Jedes Semester muss der HSP Sportpass gekauft werden, er ist Voraussetzung für ALLE weiteren Buchungen (mit Ausnahme walk-in Gesundheitszentrum). Der Kauf dieses Passes ist keine Garantie dafür, den gewünschten Kursplatz zu erhalten. Eine Rückerstattung des Kaufbetrages ist nicht (!) möglich.
Je nach Kurswahl fallen weitere Kursgebühren an. Die Gebühren werden in einem regelmäßigen Zyklus per Lastschrift vom angegebenen Konto des Teilnehmenden eingezogen. Durch die Online-Anmeldung kann der Zahlungsstatus jederzeit überprüft werden.
Bei Lastschriftenrückläufern fallen Bearbeitungsgebühren in Höhe von 3 Euro pro Buchungsvorgang an, zuzüglich der Bearbeitungsgebühren des Kreditinstituts, welches die Lastschrift abgelehnt hat.
Anmeldung
Eine Anmeldung ist nur online über das Buchungsportal des Hochschulsports möglich. Auf den Internetseiten des Hochschulsports finden sich genaue Informationen zu den Angeboten. Die Buchungen führen zur Zahlungsverpflichtung unabhängig davon, ob die Angebote auch tatsächlich wahrgenommen werden. Mit Bestätigen der Online-Anmeldung wird dem Hochschulsport die Ermächtigung zum Einzug der Kursgebühren per Lastschrift vom Konto des Teilnehmenden erteilt. Mit der Anmeldung akzeptierten Teilnahmeberechtigte die Teilnahmebedingungen und die Datenschutzbestimmungen des Hochschulsports.
walk-in | Zentrum für Fitness, Gesundheit und Diagnostik
Für den Zugang zu unserem Gesundheitszentrum „walk-in“ und den damit verbundenen Angeboten wenden sich Interessenten direkt an das „walk-in“ – walk-in∂ifss.kit.edu
Sonstiges
Bei Turnieren und Wettkampfveranstaltungen sowie bei Sonderveranstaltungen gelten meist besondere Buchungs- und Rücktrittsbedingungen, die jeweils bekannt gegeben werden.
Kursplatzverlosung
Ab dem Wintersemester 2025/2026 wird es ein Kursplatzlosungsverfahren für Hochschulsport-Kurse geben, welches allen Teilnehmenden eine möglichst faire Kursplatzvergabe ermöglichen soll. Die Kurse, welche im Kursplatzlosungsverfahren inkludiert sind, sind im Buchungssystem entsprechend markiert. Im Kursplatzlosungsverfahren können sich Teilnahmeberechtigte für bis zu drei Kurse (die im Verlosungsverfahren teilnehmen) anmelden und mit den Prioritäten 1 (höchste Priorität), 2 (mittlere Priorität) und 3 (niedrigste Priorität) bewerten. Nach dem Registrierungsende werden die Kursplätze verlost und müssen von den Teilnahmeberechtigten innerhalb der Annahmefrist aktiv im Buchungsportal bestätigt werden. Alle weiteren Kurse können ohne Verlosungsverfahren gebucht werden. Hier wird das Kursplatzlosungsverfahren in Kürze skizziert:
Allgemeine Timeline (relativ zu Kursstart/Vorlesungsstart t = 0)
- Start Registrierungsphase Kursplätze: Anfang April (Sommersemester) bzw. Anfang Oktober (Wintersemester)
- Ende Registrierungsphase Kursplätze: t = – 6 Tage, 23:59 Uhr
- Start Verlosungszeitraum: t = – 5 Tage, 10:00 Uhr
- Annahmefrist Kursplätze: 23 Stunden pro Platzangebot
- Kursplatzverlosung wird mit Restplätzen pro Kurs täglich um 10:00 Uhr bis Ende des Verlosungszeitraums wiederholt, sofern erforderlich
- Ende Verlosungszeitraum: t = – 1 Tag, 23:59 Uhr
- Kursstart/Vorlesungsstart: t = 0
Hinweis: Die aktuellen Termine werden vor jedem Semester nochmals explizit über die Kommunikationsplattformen des Hochschulsports veröffentlicht.
Datenschutzbestimmungen
Mit Anmeldung zu einem Hochschulsport-Angebot akzeptiert der/die Teilnehmende die Datenschutzbestimmungen des Hochschulsports. Nähere Informationen zu den Datenschutzbestimmungen: https://www.ifss.kit.edu/hochschulsport/datenschutz.php
Rücktritt
Ein Rücktritt von Hochschulsport-Kursen ist grundsätzlich möglich. Der Rücktritt muss per Mail an sportreferat∂ifss.kit.edu mitgeteilt werden. Hierzu gelten folgende Rücktrittsbedingungen:
- Innerhalb der ersten drei Wochen nach offiziellem Hochschulsport-Start im jeweiligen Semester (nicht erster Kurstag des gebuchten Kurses) fallen keine Stornierungskosten an und die Gebühren werden 100% erstattet. Für die Anmeldung zu den Ferienkursen nach der Vorlesungszeit gilt eine Stornierungsfrist ab Ferienkurs-Start von 14 Tagen.
- Bei späterem Rücktritt erfolgt keine Rückerstattung.
- Der HSP Sportpass (ehemals Semestersockelbeitrag) wird für jeden Teilnehmenden im Sportbetrieb des Hochschulsports pro Semester pauschal veranschlagt. Jedes Semester muss der HSP Sportpass gekauft werden, er ist Voraussetzung für ALLE weiteren Buchungen (mit Ausnahme walk-in Gesundheitszentrum). Der Kauf dieses Passes ist keine Garantie dafür, den gewünschten Kursplatz zu erhalten. Eine Rückerstattung des Kaufbetrages ist nicht (!) möglich.
- Spezifische Stornierungsregeln, insbesondere der PlayNow-Angebote, sind den jeweiligen Angeboten im Buchungsportal des Hochschulsports zu entnehmen.
Die bezahlten Teilnahmegebühren werden auf ein vom Rücktretenden zu benennendes Konto überwiesen. Eine Barauszahlung ist nicht möglich. Die Hochschulsportleitung kann in besonderen Ausnahmefällen, die schriftlich zu begründen sind (z.B. Sportuntauglichkeit, nachgewiesen durch ärztliches Attest), Ausnahmen hiervon zulassen.
Bei mehrmaliger unentschuldigter Abwesenheit einzelner Teilnehmenden kann die jeweilige Kursleitung Stornierungen vornehmen. Diese Stornierungen bringen keine Gebührenerstattung für die Teilnehmenden mit sich.
Leistungsumfang
Der jeweilige zeitliche Umfang der Angebote ist auf der Hochschulsport-Homepage und im Buchungsportal des Hochschulsports angegeben. Kurse können jedoch ausfallen, wenn:
- der Kurstag auf einen Feiertag oder in eine vorlesungsfreie Zeit fällt (z.B. Weihnachts- und Sommerschließzeiten),
- höhere Gewalt vorliegt,
- Deutsche Hochschulmeisterschaften oder andere Großveranstaltungen die jeweilige Hallenzeit benötigen,
- unvermeidbare Störungen des Betriebsablaufes wie Bauarbeiten, Reparaturen o. ä. eintreten,
- eine Kursleitung verhindert ist und es der Hochschulsportverwaltung nicht gelingt, kurzfristig einen qualifizierten Ersatz zu finden,
- Angebote in städtischen oder sonstigen Sportstätten, deren Betriebszeiten an die Schulferien gebunden sind, ggf. abweichende Laufzeiten haben.
Bei Angeboten, die im Freien stattfinden, entsteht kein Erstattungsanspruch seitens der Teilnehmenden bei Ausfall von Kursterminen durch widrige Wetterbedingungen. Für die Einhaltung von Pass- und Zollbestimmungen für Kurse im Ausland sind die Teilnehmenden selbst verantwortlich
Kursabsage durch den Hochschulsport
Der Hochschulsport kann Angebote zusammenlegen oder ganz absagen, wenn z.B. die Mindestteilnehmendenzahl nicht erreicht wird. Teilnehmende, die zum Zeitpunkt der Absage oder Änderung bereits das Entgelt entrichtet haben, können nach Maßgabe freier Plätze ein anderes Angebot ihrer Wahl innerhalb der gleichen Gebührengruppe im laufenden Programm belegen. Es ist den betroffenen Teilnehmenden auch möglich, bei Nichtzustandekommen von gebuchten Angeboten zurückzutreten. Bereits bezahlte Kursgebühren werden dann erstattet, ein weitergehender Anspruch besteht nicht.
Sportkleidung
Die Sporthallen dürfen nur mit sauberen, nicht im Straßenverkehr benutzten Sportschuhen mit abriebfesten Sohlen betreten werden. Die Sportschuhe müssen sportartentsprechend sein. Diese Regelung gilt für alle Sportkurse in Hallen und auf Rasen- bzw. Kunstrasenplätzen. Auf Tennisplätzen sind Schuhe für Sandplätze (kein nach außenstehendes Profil) Pflicht. Es können weitere Vorschriften für Sportkleidung für besondere Sportarten (z.B. Segeln) ausgegeben werden, diese werden den Teilnehmenden bei der Anmeldung in geeigneter Form zur Kenntnis gebracht.
Hallenaufsicht
Versicherungsschutz
Die nachfolgenden Informationen beziehen sich auf den gesetzlichen Unfallversicherungsschutz von ordnungsgemäß angemeldeten Hochschulsport-Teilnehmenden.
Gesetzlicher Unfallversicherungsschutz gilt bei allen offiziellen Hochschulsport-Veranstaltungen:
- bei allen Sportkursen (mit Übungsleitung) gemäß Semesterprogramm,
- bei internen wie externen Hochschulsport-Sonderveranstaltungen (z.B. Lehrgänge, Seminare, Ausfahrten, sonstige offizielle Kurs-Einheiten),
- bei internen wie externen Wettkampfsport-Veranstaltungen (gilt nur für immatrikulierte Studierende!*), sofern sie über den Hochschulsport angemeldet sind und beschickt werden
- sowie auf den damit zusammenhängenden Wegen (Ausland eingeschlossen, die Wahl des Verkehrsmittels ist freigestellt)
* Studierende, die bereits exmatrikuliert sind, sind nicht mehr teilnahmeberechtigt an Hochschulsport-Kursen. Bei Teilnahmen an adh-Veranstaltungen (1 Jahr nach erfolgreichem Abschluss noch möglich) sind sie nicht mehr über die Unfallkasse BW unfallversichert, da sie nicht mehr der jeweiligen Hochschule angehören. Es gibt beim adh in diesem Fall KEINE gesonderte Regelung bzw. die Möglichkeit einer gesonderten Unfallzusatzversicherung bei Wettkämpfen.
Nicht versichert:
- Teilnahme an Veranstaltungen anderer Hochschulen (mit Ausnahme von hochschulübergreifenden, gemeinsamen Veranstaltungen mehrerer Hochschulen wie z.B. Wettkampfsport-Veranstaltungen und Lehrgänge)
- Sportaktivitäten auf dem Hochschulgelände ohne organisatorische Einbindung in das offizielle Hochschulsport-Programm bzw. ohne vertraglich an den Hochschulsport gebundene Übungsleitung
- Teilnahme an Wettkampfmaßnahmen ohne Anmeldung über den Hochschulsport
- private Unterbrechungen der Wege zum Ort der Hochschulsport-Tätigkeit bzw. zurück nach Hause (z.B. Einkauf, Stammtisch) sowie Umwege aus privaten Gründen
Beschäftigte des KIT sind nach den Grundsätzen des Betriebssports versichert. Demnach muss die sportliche Tätigkeit geeignet sein, die beruflich bedingte körperliche Belastung auszugleichen, mit einer gewissen Regelmäßigkeit stattfinden und in einem dem Ausgleichszweck entsprechenden Zusammenhang mit der Betriebsarbeit stehen. Veranstaltungen mit Wettkampfcharakter und Exkursionen sind davon ausgenommen. Für Beamte gilt ein Unfall im Rahmen ihrer Teilnahme am Hochschulsport nicht als Dienstunfall. Beschäftigte haben bei der Unfallanzeige die jeweils geltenden Regelungen ihrer Einrichtung zu beachten.
Teilnehmende freier Sportgruppen ohne HSP-Übungsleitung sind nicht unfallversichert.
Bei Kursen anderer Veranstalter, die der Hochschulsport nur vermittelt, sind Teilnehmende selbst für ihren Versicherungsschutz verantwortlich. Empfehlenswert ist deshalb der Abschluss einer Unfall-, Kranken- sowie gegebenenfalls einer Reiserücktrittskosten- und Reisegepäckversicherung.
Unfälle müssen umgehend bei den jeweils zuständigen Stellen der Kooperations-Einrichtungen und im HSP gemeldet werden.
Grundsätzlich wird allen Teilnehmenden und Kursleitungen des Hochschulsports empfohlen, eine private Haftpflicht-Versicherung zur Erlangung von Versicherungsschutz für den Fall abzuschließen, dass bei der Sportausübung Dritten ein Personen- oder Sachschaden zugefügt wird.
Versicherungsschutz – Zusatz
Grundsätzlich kommen für den Versicherungsschutz durch die UKBW folgende zwei versicherten Personenkreise in Betracht.
- Als Studierende/r
- Als Beschäftigte/r
Versicherter Personenkreis:
Zu 1.: Damit als „Studierende/r“ gesetzlicher Unfallversicherungsschutz vorliegt, müssen folgende drei Voraussetzungen vorliegen:
- Studierende müssen durch die Hochschule zugelassen sein (Immatrikulation) und
- die unfallbringende Tätigkeit muss studienbezogen sein und
- die Ausübung der Tätigkeit muss im organisatorischen Verantwortungsbereich der Hochschule liegen.
Zu 2.: Personen, die mit dem KIT ein (angestelltes) Beschäftigungsverhältnis abgeschlossen haben, sind bei der „betrieblichen Tätigkeit“ oder beim „Betriebssport“ (siehe unten „versicherte Tätigkeit“) über die UKBW gesetzlich unfallversichert. Nicht versichert sind Personen, die z.B. selbständig tätig (Honorartätigkeit) werden oder verbeamtet sind.
Für bestimmte Personenkreise muss immer im Einzelfall geprüft werden, ob sie zum versicherten Personenkreis gehören, z. B.
- Gastdozierende: Besteht mit dem KIT ein Beschäftigungsverhältnis, besteht bei der betrieblichen Tätigkeit Versicherungsschutz. Liegt eine selbständige Tätigkeit oder ein Beamtenstatus vor, dann besteht kein Versicherungsschutz über die UKBW.
- Erasmus-Studierende: Es müssen alle drei Voraussetzungen des „Studierenden“ vorliegen (insbesondere Immatrikulation beim KIT).
- Doktoranden: Ist der/die Doktorand:in beim KIT immatrikuliert, dann kommt Versicherungsschutz als „Studierender“ in Betracht. Liegt ein Beschäftigungsverhältnis mit dem KIT vor, dann kommt Versicherungsschutz als „Beschäftigter“ in Betracht. Liegt keines von beiden vor, dann besteht kein gesetzlicher Unfallversicherungsschutz.
- Hilfskraft: Grundlage ist ein Beschäftigungsverhältnis mit dem KIT. Folglich kommt Versicherungsschutz als „Beschäftigter“ in Betracht.
Versicherte Tätigkeit:
Zu 1.: Eingeschriebene „Studierende“ sind gesetzlich unfallversichert, wenn es sich um offiziellen Hochschulsport im organisatorischen Verantwortungsbereich der Hochschule handelt. Der organisatorische Verantwortungsbereich der Hochschule liegt vor, wenn die Hochschule den Sport
- organisiert
- überwacht (z.B. hinsichtlich Zeit, Ort) und
- begleitet (Aufsicht vor Ort bzw. Aufsicht durch Kooperationspartner)
Zu 2.: „Beschäftigte“ sind beim Sport versichert, wenn sie entweder „Arbeitszeit“ dafür gutgeschrieben bekommen oder wenn es sich für die Beschäftigten um „Betriebssport“ handelt.
Sachschäden/Diebstahl
Haftung
Der Hochschulsport haftet nur, wenn ein Schaden vorsätzlich oder grobfahrlässig durch einen Beschäftigten verursacht wurde.
Bei Exkursionen und sonstigen Gruppenveranstaltungen erfolgt die Teilnahme auf eigene Gefahr. Bei allen nicht selbst veranstalteten Kursen tritt der Hochschulsport nur als Vermittler auf. Dementsprechend übernimmt der Hochschulsport keine Haftung bei etwaigen Beschädigungen, Unfällen, Verlusten oder Verspätungen der beteiligten Personen- und Beförderungsgesellschaften. Anreisen mit dem eigenen PKW zu auswärtigen Kursen geschehen auf eigene Verantwortung. Auch bei Diebstahl, Beschädigung oder Verlust von Reisegepäck übernimmt der Hochschulsport keine Haftung. Die Mitnahme von Sportgeräten erfolgt ebenso auf eigene Gefahr. Die jeweiligen Veranstalter der Kurse sind in den Ausschreibungen genannt.
 
                