Profil Bewegung und Gesundheit
Studienprofil
Im Master-Studienprofil Bewegung und Gesundheit (BuG) lernen die Studierenden das interdisziplinäre Feld Bewegung und Gesundheit umfassend kennen und erhalten auf Grundlage eines umfassenden Verständnisses die Möglichkeit einer Spezialisierung in Forschungsbereichen wie der Prävention und Gesundheitsförderung, der Rehabilitation, der Ernährungsmedizin, dem Sport- und Gesundheitsmanagement oder Public Health. Auf Basis verschiedener Disziplinen, die in der Sportwissenschaft ihre Anwendung finden (Psychologie, Medizin, Ernährungswissenschaft, Pädagogik, Soziologie, Management- und Organisationstheorie), eröffnet sich somit ein ganzheitlicher Zugang zu Bewegung und Gesundheit. Dabei werden die Ebene des Individuums, die Ebene der Gruppen und Organisationen und die Ebene gesellschaftlicher Strukturen berücksichtigt. Die Studierenden lernen Herausforderungen auf allen Ebenen systematisch zu analysieren, Konzepte und Interventionen zu entwickeln und zu implementieren sowie Wirkungen zu evaluieren.
Praktika
Studierende des Master-Studiengangs Sportwissenschaft sollen im Rahmen ihres Studiums berufspraktische Erfahrungen im Umfang von insgesamt 300 Stunden sammeln.
Forschungsprojekt
Im Rahmen des Kernfachs Sportwissenschaft sollen die Studierenden des Master-Studiengangs Sportwissenschaft eine Projektarbeit anfertigen. Die Projektarbeit beinhaltet die eigenständige Konzeption und Bearbeitung einer Forschungsfrage unter dem Einsatz geeigneter wissenschaftlicher Methoden.
Abschlussarbeit
Zum Abschluss des Master-Studiengangs Sportwissenschaft sind im Rahmen des Moduls Masterarbeit eine schriftliche Masterarbeit sowie eine Präsentation vorgesehen.
-
Prozessbeschreibung Anmeldung Abschlussarbeiten
Anerkennungsregelungen
Die Prüfungsordnungen der sportwissenschaftlichen Studiengänge sehen vor, dass die im Studienplan des jeweiligen Studienganges geforderten Leistungen auch über die Anerkennung externer Leistungen nachgewiesen werden können.
-
innerhalb des Hochschulsystems (weltweit alle Leistungen, die an einer anerkannten Hochschule in einem akkreditierten Studiengang erbracht wurden)
-
außerhalb des Hochschulsystems (Leistungen, die an Institutionen mit einem genormten Qualitätssicherungssystem nachgewiesen wurden)
-
Studiengangwechsler: Bewerber auf höhere Fachsemester aus anderen Studiengängen oder aus einem gleichnamigen Studiengang einer anderen Hochschulart. Bei Studiengangwechslern bildet die Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen die Grundlage für die Einstufung in ein höheres Fachsemester. Zusätzlich zu eventuell vorgelegten Anerkennungsanträgen ist der Bewerbung ein aktueller Notenauszug mit allen bestandenen und nicht bestandenen Leistungen vorzulegen.
-
Ortswechsler: Bewerber auf höhere Fachsemester, die bereits an einer anderen Universität im gleichen Studiengang immatrikuliert sind. Bei Ortswechslern wird als Zulassungsvoraussetzung grundsätzlich überprüft, ob die bisher vorliegende externe Leistung für eine Einstufung ins nächste Fachsemester ausreicht. Die Einstufung in ein niedrigeres Fachsemester ist nicht zulässig. Es ist auch für Ortswechsler unerlässlich, der Bewerbung einen aktuellen Notenauszug mit allen erbrachten Leistungen, bestandenen und nicht bestandenen, zusammen mit der Bewerbung einzureichen.
-
Erstsemester mit extern erbrachten Leistungen bekommen diese bei Gleichwertigkeit anerkannt.
Achtung: Leistungen, mit denen die Zulassung zum hiesigen Studium erwirkt wurde, sind für die Anerkennung ausgeschlossen. -
Rückkehrer aus einem internationalen Zeitstudium (z.B. ERASMUS): Wer die Möglichkeiten nutzt, an einem Auslandsstudienprogramm teilzunehmen oder in Eigeninitiative eine ausländische Hochschule besucht, wird in der Regel Prüfungsleistungen im Ausland absolvieren, die er auf das hiesige Programm anrechnen lassen möchte. Wo es das Austauschprogramm nicht ohnehin schon erfordert (z.B. bei ERASMUS/Learning Agreement) ist es dringlich zu empfehlen, das Auslandsstudienprogramm vorab mit dem Ansprechpartner für Studium im Ausland (Dr. Janina Krell-Rösch) in puncto Anerkennungsmöglichkeit der beabsichtigten Kurse zu besprechen. Sollten sich später vor Ort Programmänderungen ergeben, sind diese umgehend mit dem Ansprechpartner für Studium im Ausland zu klären (z.B. über Mail).
Mastervorzugsleistungen
Studierende, die im Bachelorstudium bereits mindestens 120 LP erworben haben, können zusätzlich Leistungspunkte aus einem konsekutiven Masterstudiengang am KIT im Umfang von höchstens 30 LP erwerben und sich diese als Mastervorzugsleistung anerkennen lassen.
Diese Regelung gilt ausschließlich für Studierende des KIT mit Studien- und Prüfungsordnung (SPO) 2015. Die Mastervorzugsleistungen gehen nicht in die Festsetzung der Gesamt-, Fach- und Modulnoten des Bachelorzeugnisses ein, sondern werden lediglich im Transcript of Records mit den vorgesehenen Noten aufgeführt und als solche gekennzeichnet.
Nachteilsausgleich
In den Studien- und Prüfungsordnungen der Studiengänge des Instituts für Sport und Sportwissenschaft ist der Nachteilsausgleich in den Paragraphen 12 und 13 geregelt. Ein Nachteilsausgleich steht Studierenden mit Beeinträchtigung (z. B. Behinderung, chronischen Krankheiten, Teilleistungsstörungen, ...) zu.
-
Schreibzeitverlängerung in Klausuren
-
Prüfungsunterbrechung durch Pausen
-
Veränderung der Prüfungsform, mündlich statt schriftlich oder Hausarbeit statt Referat
-
Einsatz technischer Hilfsmitteln
-
Einsatz von Assistenz (Kommunikation, Mitschreiben)
-
Schreiben in extra-Raum
-
Anpassung von Praktika und Exkursionen
Organisatorisches
Aktuelle Stundenpläne
Die aktuellen Stunden- und Kompaktpläne könnt ihr unter den Dokumenten zum Downloaden im Studium einsehen.
Die Vorbesprechungen zu den einzelnen Lehrveranstaltungen finden in der ersten Vorlesungswoche statt.
Anmeldung zu Lehrveranstaltungen
Für die Kursplätze in Heidelberg ist ausschließlich folgendes Vorgehen notwendig.
Für die Kursplätze in Heidelberg ist ausschließlich folgendes Vorgehen notwendig:
BuK Studierende, die sich für die Master Kooperation mit Heidelberg interessieren, müssen sich in jedem Semester erneut – spätestens am Ende der Vorlesungszeit! – und ausschließlich bei der Profilleitung BuK (scharenberg∂foss-karlsruhe.de) mit nachfolgenden Angaben melden:
Name | Vorname | Matrikelnummer | MA Studienbeginn | Leistungs- und Talentdiagnostik | Planung und Prinzipien im Leistungstraining | Psychologie der Leistung | Soziologie der Leistung |
Weitere Veranstaltungen aus dem Heidelberger Modulhandbuch sind für Karlsruher Studierenden nicht im Rahmen der (Wahl-)pflicht anzurechnen.
Wenn bereits Veranstaltungen erfolgreich abgeschlossen wurden, sollte das Abschlusssemester hier vermerkt sein.
Hier ein Beispiel:
Name | Vorname | Matrikelnummer | MA Studienbeginn | Leistungs- und Talentdiagnostik | Planung und Prinzipien im Leistungstraining | Psychologie der Leistung | Soziologie der Leistung |
Rakete | Ronny | 753333 | WS 15/16 | WS 19/20 | gewünscht | WS 15/16 | SS 16 |
Maximal fünf KA-Studierende werden nach Heidelberg weitergemeldet. Die Auswahl gestaltet sich dabei wie folgt: 1. Kriterium: MA Studienbeginn; 2. Kriterium: Anzahl der bereits erfolgreich absolvierten Veranstaltungen in Heidelberg. So soll ein zügiger Studienabschluss gesichert sein.
Neu ist die Aufteilung des 16 ECTS umfassenden Moduls (M-105513 – Sport und Leistung – HD) in zwei Module (jeweils 8 ECTS):
- M-105899 – Sport und Leistung A – HD (Leistungs- und Talentdiagnostik/Planung und Prinzipien…)
- M-105900 – Sport und Leistung B – HD (Psychologie der Leistung/Soziologie der Leistung)
Wie stets, sind ganze Module zu belegen, damit sie angerechnet werden können. Mit dieser Splittung in zwei Module ist es möglich, das Wahlmodul (15 ECTS) durch eines der beiden Heidelberger Module kombiniert mit einem Modul aus einem der Bereiche BuT oder BuG zu komplettieren.
Für die Prioritätenvergabe (Auswahl der Lehrveranstaltungen am KIT) werden die Heidelberger Angebote NICHT berücksichtigt.
Erfolgskontrollen
Erfolgskontrollen gliedern sich in Studienleistungen und Prüfungsleistungen. Studienleistungen sind unbenotete schriftliche, mündliche oder praktische Leistungen, die in der Regel lehrveranstaltungsbegleitend erbracht werden. Prüfungsleistungen sind benotete schriftliche und mündliche Prüfungen sowie Prüfungsleistungen anderer Art (z. B. Hausarbeit, Vortrag).
Weitere Informationen
Aus den nachfolgenden Übersichten zu den Erfolgskontrollen geht hervor, wann die Erfolgskontrollen im Studienjahr abgelegt werden können.
Anmeldung zu einer Erfolgskontrolle
Die Teilnahme an Erfolgskontrollen ohne vorherige Anmeldung ist nicht möglich. Für die Teilnahme müssen sich die Studierenden online im Studierendenportal zu den jeweiligen Erfolgskontrollen anmelden.
Hierbei sind folgende Fristen zu beachten:
-
Erfolgskontrollen mit fixem Prüfungstermin (z. B. Klausuren, mündliche und praktische Prüfungen): Anmeldung bis 24 Uhr des Vor-Vortages
-
Erfolgskontrollen anderer Art (z. B. Hausarbeiten, Vorträge, Poster): Anmeldung in einem zuvor kommunizierten Anmeldezeitraum (in der Regel bis eine Woche nach Themenvergabe).
Abmeldung von einer Erfolgskontrolle
Studierende können ihre Anmeldung zu schriftlichen Prüfungen ohne Angabe von Gründen bis zur Ausgabe der Prüfungsaufgaben widerrufen.