Profil Bewegung und Sport im Kindes- und Jugendalter

Studienprofil

Das Studienprofil Bewegung und Sport im Kindes- und Jugendalter (BuK) ist mit dem Fokus auf eine Zielgruppe und der Kooperation von vier Hochschulen – Karlsruher Institut für Technologie (KIT), Pädagogische Hochschule Karlsruhe, Universität Heidelberg, Pädagogische Hochschule Heidelberg – in Deutschland in dieser Form einzigartig und wird in Karlsruhe durch das Forschungszentrum für den Schulsport und den Sport von Kindern und Jugendlichen (FoSS) verantwortet. Im Rahmen dieser Kooperation wird es Studierenden des KIT und der Universität Heidelberg ermöglicht, Veranstaltungen im Rahmen der Master-Studiengänge an der jeweils anderen Einrichtung zu absolvieren (Zum Procedere siehe unten Anmeldungen zu Lehrveranstaltungen). An beiden Standorten werden weitere berufsfeldnahe Kooperationspartner integriert. Durch eine enge Verknüpfung von Forschung und Lehre bietet das sozialwissenschaftliche Studienprofil mit der zielgruppenspezifischen Spezialisierung BuK den Studierenden eine Einbindung in aktuelle Forschungsprojekte des FoSS und somit die Möglichkeit, Kompetenzen nicht nur in der Theorie, sondern auch in der praktischen Anwendung zu erwerben.

Praktika

Studierende des Master-Studiengangs Sportwissenschaft sollen im Rahmen ihres Studiums berufspraktische Erfahrungen im Umfang von insgesamt 300 Stunden sammeln.

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Bezüglich der Wahl des Unternehmens, in dem die praktische Tätigkeit absolviert werden soll, bestehen keine besonderen Vorschriften. Der Tätigkeitsbereich sollte sich jedoch inhaltlich an der Schnittstelle zum gewählten Studienprofil ansiedeln, um so dem individuellen Charakter des Studienprofils gerecht zu werden. Praktika können sowohl im In- als auch im Ausland absolviert werden und mit einem Forschungsprojekt oder der Abschlussarbeit gekoppelt werden.

Forschungsprojekt

Im Rahmen des Kernfachs Sportwissenschaft sollen die Studierenden des Master-Studiengangs Sportwissenschaft eine Projektarbeit anfertigen. Die Projektarbeit beinhaltet die eigenständige Konzeption und Bearbeitung einer Forschungsfrage unter dem Einsatz geeigneter wissenschaftlicher Methoden.

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Im Rahmen des Projektkolloquiums stellen die Studierenden ihre Projektarbeit vor und diskutieren Vorgehen und Inhalte gemeinsam mit den Kommilitonen und den Dozierenden. Das Thema der Projektarbeit sollte dabei inhaltlich passend zum Studienprofil gewählt werden und mit dem jeweiligen Profilverantwortlichen vor Beginn der Arbeit abgesprochen werden. Zudem muss die Betreuung der Projektarbeit geklärt sein. Die Arbeit wird in Abstimmung mit dem/der zuständigen Profilverantwortlichen bzw. Hochschullehrer/in betreut und begutachtet.

Abschlussarbeit

Zum Abschluss des Master-Studiengangs Sportwissenschaft sind im Rahmen des Moduls Masterarbeit eine schriftliche Masterarbeit sowie eine Präsentation vorgesehen.

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Voraussetzung für die Zulassung zum Modul Masterarbeit ist, dass Modulprüfungen im Umfang von 60 LP erfolgreich abgelegt wurden. Über Ausnahmen entscheidet der Prüfungsausschuss auf Antrag der Studierenden.
Die Masterarbeit soll zeigen, dass die Studierenden in der Lage sind, ein Problem aus ihrem Studienfach selbstständig und in begrenzter Zeit nach wissenschaftlichen Methoden zu bearbeiten. Die Arbeit muss im Sekretariat des*der Erstgutachters*in  des Instituts für Sport und Sportwissenschaft mit dem entsprechenden Formular angemeldet werden. Hierfür müssen Thema und Erstgutachter*in für die Abschlussarbeit feststehen. Zudem müssen die Studierenden die Anmeldung zum Modul Masterarbeit nach Aufforderung per E-Mail über das Studierendenportal bestätigen.
Das Thema der Masterarbeit kann von den Studierenden selbst vorgeschlagen werden. Es ist fachlich-inhaltlich dem gewählten Studienprofil zugeordnet und umfasst fachspezifische oder -übergreifende aktuelle Fragestellungen und Themenbereiche.
Mit Abgabe der Masterarbeit, die nach einer regulären Bearbeitungsdauer von sechs Monaten zu erfolgen hat, haben die Studierenden schriftlich zu versichern, dass sie die Arbeit selbstständig verfasst und keine anderen als die angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt haben, die wörtlich oder inhaltlich übernommenen Stellen als solche kenntlich gemacht und die Satzung des KIT zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis in der jeweils gültigen Fassung beachtet haben. Weiterhin sind stets die formalen und inhaltlichen Kriterien zur Erstellung wissenschaftlicher Arbeiten zu berücksichtigen.
Die abschließende Präsentation findet frühsten acht Wochen und spätestens 12 Monate nach Abgabe der Masterarbeit statt und wird in Absprache mit dem Sekretariat des*der Erstgutachters*in  individuell terminiert.

Anerkennungsregelungen

Die Prüfungsordnungen der sportwissenschaftlichen Studiengänge sehen vor, dass die im Studienplan des jeweiligen Studienganges geforderten Leistungen auch über die Anerkennung externer Leistungen nachgewiesen werden können.

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Dabei wird unterschieden zwischen Leistungen
  • innerhalb des Hochschulsystems (weltweit alle Leistungen, die an einer anerkannten Hochschule in einem akkreditierten Studiengang erbracht wurden)
  • außerhalb des Hochschulsystems (Leistungen, die an Institutionen mit einem genormten Qualitätssicherungssystem nachgewiesen wurden)
Leistungen können anerkannt werden, sofern hinsichtlich der erworbenen Kompetenzen kein wesentlicher Unterschied zu den Leistungen oder Abschlüssen besteht, die ersetzt werden sollen. Dabei ist kein schematischer Vergleich, sondern eine Gesamtbetrachtung vorzunehmen. Bezüglich des Umfangs einer zur Anerkennung vorgelegten Studienleistung (Anrechnung) werden die Grundsätze des ECTS herangezogen.
Die Entscheidung zur Anerkennung einer externen Leistung trifft der Prüfungsausschuss auf Grundlage der Stellungnahme des fachlich zuständigen Prüfers (in der Regel der Studiengangsleiter).
Die Anerkennung von Studienleistungen ist sowohl für Bewerber auf höhere Fachsemester als auch für bereits immatrikulierte Studierende von Interesse.
1. Bewerber auf höhere Fachsemester
  • Studiengangwechsler: Bewerber auf höhere Fachsemester aus anderen Studiengängen oder aus einem gleichnamigen Studiengang einer anderen Hochschulart. Bei Studiengangwechslern bildet die Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen die Grundlage für die Einstufung in ein höheres Fachsemester. Zusätzlich zu eventuell vorgelegten Anerkennungsanträgen ist der Bewerbung ein aktueller Notenauszug mit allen bestandenen und nicht bestandenen Leistungen vorzulegen.
  • Ortswechsler: Bewerber auf höhere Fachsemester, die bereits an einer anderen Universität im gleichen Studiengang immatrikuliert sind. Bei Ortswechslern wird als Zulassungsvoraussetzung grundsätzlich überprüft, ob die bisher vorliegende externe Leistung für eine Einstufung ins nächste Fachsemester ausreicht. Die Einstufung in ein niedrigeres Fachsemester ist nicht zulässig. Es ist auch für Ortswechsler unerlässlich, der Bewerbung einen aktuellen Notenauszug mit allen erbrachten Leistungen, bestandenen und nicht bestandenen, zusammen mit der Bewerbung einzureichen.
2. Studierende im Studiengang am IfSS
  • Erstsemester mit extern erbrachten Leistungen bekommen diese bei Gleichwertigkeit anerkannt.
    Achtung: Leistungen, mit denen die Zulassung zum hiesigen Studium erwirkt wurde, sind für die Anerkennung ausgeschlossen.
  • Rückkehrer aus einem internationalen Zeitstudium (z.B. ERASMUS): Wer die Möglichkeiten nutzt, an einem Auslandsstudienprogramm teilzunehmen oder in Eigeninitiative eine ausländische Hochschule besucht, wird in der Regel Prüfungsleistungen im Ausland absolvieren, die er auf das hiesige Programm anrechnen lassen möchte. Wo es das Austauschprogramm nicht ohnehin schon erfordert (z.B. bei ERASMUS/Learning Agreement) ist es dringlich zu empfehlen, das Auslandsstudienprogramm vorab mit dem Ansprechpartner für Studium im Ausland (Dr. Janina Krell-Rösch) in puncto Anerkennungsmöglichkeit der beabsichtigten Kurse zu besprechen. Sollten sich später vor Ort Programmänderungen ergeben, sind diese umgehend mit dem Ansprechpartner für Studium im Ausland zu klären (z.B. über Mail).
Die Anträge zur Anerkennung sind spätestens innerhalb des 1. Semesters nach Immatrikulation über den jeweiligen Studiengangleiter an den Prüfungsausschuss zu stellen. Mit jedem Anerkennungsantrag muss die Kopie eines Zeugnisses / Transcripts eingereicht werden, auf der die einer Anerkennung zugrunde gelegte Leistung aufgeführt ist. Zudem ist es hilfreich eine Beschreibung der Inhalte der für die Anerkennung zugrunde gelegten Leistung (z.B. über das entsprechende Modulhandbuch) beizulegen. Weitere Informationen zu Anerkennungsregelungen können den aktuellen Studien- und Prüfungsordnungen entnommen werden.

Mastervorzugsleistungen

Studierende, die im Bachelorstudium bereits mindestens 120 LP erworben haben, können zusätzlich Leistungspunkte aus einem konsekutiven Masterstudiengang am KIT im Umfang von höchstens 30 LP erwerben und sich diese als Mastervorzugsleistung anerkennen lassen. 

Diese Regelung gilt ausschließlich für Studierende des KIT mit Studien- und Prüfungsordnung (SPO) 2015. Die Mastervorzugsleistungen gehen nicht in die Festsetzung der Gesamt-, Fach- und Modulnoten des Bachelorzeugnisses ein, sondern werden lediglich im Transcript of Records mit den vorgesehenen Noten aufgeführt und als solche gekennzeichnet.

Nachteilsausgleich

In den Studien- und Prüfungsordnungen der Studiengänge des Instituts für Sport und Sportwissenschaft ist der Nachteilsausgleich in den Paragraphen 12 und 13 geregelt. Ein Nachteilsausgleich steht Studierenden mit Beeinträchtigung (z. B. Behinderung, chronischen Krankheiten, Teilleistungsstörungen, ...) zu.

Weitere Informationen
Ziel des Nachteilausgleiches ist es vorhandene Barrieren im Studium und bei Prüfungen, die zu einer Beeinträchtigung und nachfolgend zu einer Benachteiligung des Studierenden führt, abzubauen.
Studierende können beim jeweiligen Prüfungsausschuss einen Nachteilsausgleich beantragen. Der Prüfungsausschuss prüft den Antrag und kann im Rahmen seines Gestaltungsspielraum Anpassungen der Studien- und Prüfungsorganisation vornehmen.
Der Nachteilsausgleich ist nicht als Erleichterung, Begünstigung oder Erlass von inhaltlichen Leistungen (Studien- und Prüfungsleistungen) zu verstehen. Vielmehr kompensieren sie individuell und situationsbezogen beeinträchtigungsbedingte Benachteiligungen.
Beispiele eines Nachteilausgleiches:
  • Schreibzeitverlängerung in Klausuren
  • Prüfungsunterbrechung durch Pausen
  • Veränderung der Prüfungsform, mündlich statt schriftlich oder Hausarbeit statt Referat
  • Einsatz technischer Hilfsmitteln
  • Einsatz von Assistenz (Kommunikation, Mitschreiben)
  • Schreiben in extra-Raum
  • Anpassung von Praktika und Exkursionen
Wir empfehlen bei Bedarf ein persönliches Gespräch mit dem jeweiligen Studiengangberater zu vereinbaren, um mögliche Maßnahmen und ein angepasstes Vorgehen zu besprechen. Ein Antrag von Studierenden kann dann gemeinsam mit allen Beteiligten (Prüfungskommission, PrüferIn, Dozierende) verhandelt werden.
Auch das Zentrum für Information und Beratung (ZIB) ist mit diesem Thema gut vertraut und berät Studierende in allen Lebenslagen.
Weitere Informationen finden Sie hier:

Organisatorisches

Aktuelle Stundenpläne

Die aktuellen Stunden- und Kompaktpläne könnt ihr unter den Dokumenten zum Downloaden im Studium einsehen.

Die Vorbesprechungen zu den einzelnen Lehrveranstaltungen finden in der ersten Vorlesungswoche statt.

Anmeldung zu Lehrveranstaltungen

Für die Kursplätze in Heidelberg ist ausschließlich folgendes Vorgehen notwendig.

Weitere Informationen

Für die Kursplätze in Heidelberg ist ausschließlich folgendes Vorgehen notwendig:

BuK Studierende, die sich für die Master Kooperation mit Heidelberg interessieren, müssen sich in jedem Semester erneut – spätestens am Ende der Vorlesungszeit! – und ausschließlich bei der Profilleitung BuK (scharenberg∂foss-karlsruhe.de) mit nachfolgenden Angaben melden:
 

Name Vorname Matrikelnummer MA Studienbeginn Leistungs- und Talentdiagnostik Planung und Prinzipien im Leistungstraining Psychologie der Leistung Soziologie der Leistung


Weitere Veranstaltungen aus dem Heidelberger Modulhandbuch sind für Karlsruher Studierenden nicht im Rahmen der (Wahl-)pflicht anzurechnen.
Wenn bereits Veranstaltungen erfolgreich abgeschlossen wurden, sollte das Abschlusssemester hier vermerkt sein.

Hier ein Beispiel:
 

Name Vorname Matrikelnummer MA Studienbeginn Leistungs- und Talentdiagnostik Planung und Prinzipien im Leistungstraining Psychologie der Leistung Soziologie der Leistung
Rakete Ronny 753333 WS 15/16 WS 19/20 gewünscht WS 15/16 SS 16


Maximal fünf KA-Studierende werden nach Heidelberg weitergemeldet. Die Auswahl gestaltet sich dabei wie folgt: 1. Kriterium: MA Studienbeginn; 2. Kriterium: Anzahl der bereits erfolgreich absolvierten Veranstaltungen in Heidelberg. So soll ein zügiger Studienabschluss gesichert sein.

Neu ist die Aufteilung des 16 ECTS umfassenden Moduls (M-105513 – Sport und Leistung – HD) in zwei Module (jeweils 8 ECTS):
 

  • M-105899 – Sport und Leistung A – HD (Leistungs- und Talentdiagnostik/Planung und Prinzipien…)
  • M-105900 – Sport und Leistung B – HD (Psychologie der Leistung/Soziologie der Leistung)


Wie stets, sind ganze Module zu belegen, damit sie angerechnet werden können. Mit dieser Splittung in zwei Module ist es möglich, das Wahlmodul (15 ECTS) durch eines der beiden Heidelberger Module kombiniert mit einem Modul aus einem der Bereiche BuT oder BuG zu komplettieren.
Für die Prioritätenvergabe (Auswahl der Lehrveranstaltungen am KIT) werden die Heidelberger Angebote NICHT berücksichtigt.