Bachelor of Education (SPO 2015)

Module (Hauptfach)

Das wissenschaftliche Hauptfach des Bachelor of Education (B. Ed.) im Fach Sport besteht aus folgenden Modulen im Umfang von 78 LP:

  • Bildung und Erziehung im Umfang von 6 LP
  • Individuum und Gesellschaft im Umfang von 10 LP
  • Bewegung und Training im Umfang von 11 LP
  • Leistung und Gesundheit im Umfang von 9 LP
  • Fachdidaktik I im Umfang von 4 LP
  • Fachdidaktik II im Umfang von 4 LP
  • Zielgruppen und Kontextspezifische Schulung im Umfang von 5 LP
  • Lehr- und Eigenrealisationskompetenz I im Umfang von 4 LP
  • Lehr- und Eigenrealisationskompetenz II im Umfang von 4 LP
  • Lehr- und Eigenrealisationskompetenz III im Umfang von 4 LP
  • Lehr- und Eigenrealisationskompetenz IV im Umfang von 4 LP
  • Lehr- und Eigenrealisationskompetenz V im Umfang von 4 LP
  • Lehr- und Eigenrealisationskompetenz VI im Umfang von 4 LP
  • Sportwissenschaftliche Forschungsmethoden im Umfang von 5 LP

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Bildungswissenschaftliches Begleitstudium

Bestandteil des wissenschaftlichen Begleitstudiums ist das erfolgreich abgeschlossene dreiwöchige Orientierungspraktikum im Umfang von 4 LP sowie nachfolgende Module:

  • Pädagogische Grundlagen im Umfang von 4 LP
  • Ethisch-Philosophische Grundlagen I im Umfang 4 LP

Orientierungspraktikum

Studierende des Bachelor of Education müssen ein dreiwöchiges Orientierungspraktikum im Umfang von 4 LP absolvieren. Das Praktikum ist im dritten Fachsemester vorgesehen, muss jedoch bis zum vierten Fachsemester abgeschlossen sein.

Weitere Informationen
Das Orientierungspraktikum ist an einer baden-württembergischen Schule zu absolvieren. Ziel des Praktikums ist die Überprüfung der Studien- und Berufswahl. Weiter ermöglicht es den Lehramtsstudenten erste Einblicke in die pädagogische Arbeit eines Lehrers wie auch Einblicke in die institutionelle Arbeit an einer Schule. Die Praktikanten lernen theoretische Kenntnisse aus den Fachwissenschaften und der Fachdidaktik mit den praktischen Erfahrungen zu verknüpfen.

Anmeldung zum Orientierungspraktikum und Schulpraxissemester

Die Anmeldung ist online über www.lehrer-online-bw.de vorzunehmen. Für weitere Informationen zum Praktikum steht Ihnen am KIT das Zentrum für Lehrerbildung (ZLB) zur Verfügung.

Mastervorzugsleistungen

Studierende, die im Bachelorstudium bereits mindestens 120 LP erworben haben, können zusätzlich Leistungspunkte aus einem konsekutiven Masterstudiengang am KIT im Umfang von höchstens 30 LP erwerben und sich diese als Mastervorzugsleistung anerkennen lassen.

Weitere Informationen

Die Mastervorzugsleistungen gehen nicht in die Festsetzung der Gesamt-, Fach- und Modulnoten des Bachelorzeugnisses ein, sondern werden lediglich im Transcript of Records mit den vorgesehenen Noten aufgeführt und als solche gekennzeichnet.

Als Mastervorzugsleistungen können im Fach Sport Teilleistungen in folgenden Modulen angerechnet werden:

  • Sportwissenschaftliche Profilbildung I (8 LP)

  • Sportwissenschaftliche Profilbildung II (4 LP)

  • Lehr- und Eigenrealisationskompetenz VII (4 LP)

  • Lehr- und Eigenrealisationskompetenz VIII (4 LP)

  • Fachdidaktik III (7 LP)

Sofern Studierende ein zusätzliches Fach als Erweiterungsfach studieren möchten, können Studien- und Prüfungsleistungen aus dem Curriculum dieses wissenschaftlichen Fachs im Umfang von bis zu 20 LP bereits während des Bachelorstudiums erbracht werden.

Weitere Informationen zu Zusatzleistungen und Mastervorzugsleistungen können der Studien- und Prüfungsordnung entnommen werden.

Bachelorarbeit

Das Studium Bachelor of Education im Fach Sport schließt mit dem Modul „Bachelorarbeit“ ab, die in einem der beiden wissenschaftliche Hauptfächer anzufertigen ist.

Weitere Informationen

Voraussetzung für die Zulassung zu diesem Modul ist, dass die/der Studierende Modulprüfungen im Umfang von 45 LP in dem entsprechenden Hauptfach erfolgreich abgelegt hat. Über Ausnahmen entscheidet der Prüfungsausschuss auf Antrag der/des Studierenden.

Dem Modul Bachelorarbeit sind 12 LP zugeordnet und es besteht aus der Bachelorarbeit. Die maximale Bearbeitungsdauer der Bachelorarbeit beträgt sechs Monate.

Die wissenschaftliche Arbeit soll zeigen, dass die Studierenden in der Lage sind, ein Problem aus ihrem Studienfach selbstständig und in begrenzter Zeit nach wissenschaftlichen Methoden zu bearbeiten.

Anerkennungsregelungen

Die Prüfungsordnungen der sportwissenschaftlichen Studiengänge sehen vor, dass die im Studienplan des jeweiligen Studienganges geforderten Leistungen auch über die Anerkennung externer Leistungen nachgewiesen werden können.

Weitere Informationen

Dabei wird unterschieden zwischen Leistungen

  • innerhalb des Hochschulsystems (weltweit alle Leistungen, die an einer anerkannten Hochschule in einem akkreditierten Studiengang erbracht wurden)

  • außerhalb des Hochschulsystems (Leistungen, die an Institutionen mit einem genormten Qualitätssicherungssystem nachgewiesen wurden)

Leistungen können anerkannt werden, sofern hinsichtlich der erworbenen Kompetenzen kein wesentlicher Unterschied zu den Leistungen oder Abschlüssen besteht, die ersetzt werden sollen. Dabei ist kein schematischer Vergleich, sondern eine Gesamtbetrachtung vorzunehmen. Bezüglich des Umfangs einer zur Anerkennung vorgelegten Studienleistung (Anrechnung) werden die Grundsätze des ECTS herangezogen.

Die Entscheidung zur Anerkennung einer externen Leistung trifft der Prüfungsausschuss auf Grundlage der Stellungnahme des fachlich zuständigen Prüfers (in der Regel der Studiengangsleiter).

Die Anerkennung von Studienleistungen ist sowohl für Bewerber auf höhere Fachsemester als auch für bereits immatrikulierte Studierende von Interesse.

1. Bewerber auf höhere Fachsemester

  • Studiengangwechsler: Bewerber auf höhere Fachsemester aus anderen Studiengängen oder aus einem gleichnamigen Studiengang einer anderen Hochschulart. Bei Studiengangwechslern bildet die Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen die Grundlage für die Einstufung in ein höheres Fachsemester. Zusätzlich zu eventuell vorgelegten Anerkennungsanträgen ist der Bewerbung ein aktueller Notenauszug mit allen bestandenen und nicht bestandenen Leistungen vorzulegen.

  • Ortswechsler: Bewerber auf höhere Fachsemester, die bereits an einer anderen Universität im gleichen Studiengang immatrikuliert sind. Bei Ortswechslern wird als Zulassungsvoraussetzung grundsätzlich überprüft, ob die bisher vorliegende externe Leistung für eine Einstufung ins nächste Fachsemester ausreicht. Die Einstufung in ein niedrigeres Fachsemester ist nicht zulässig. Es ist auch für Ortswechsler unerlässlich, der Bewerbung einen aktuellen Notenauszug mit allen erbrachten Leistungen, bestandenen und nicht bestandenen, zusammen mit der Bewerbung einzureichen.

2. Studierende im Studiengang am IfSS

  • Erstsemester mit extern erbrachten Leistungen bekommen diese bei Gleichwertigkeit anerkannt.
    Achtung: Leistungen, mit denen die Zulassung zum hiesigen Studium erwirkt wurde, sind für die Anerkennung ausgeschlossen.

  • Rückkehrer aus einem internationalen Zeitstudium (z.B. ERASMUS): Wer die Möglichkeiten nutzt, an einem Auslandsstudienprogramm teilzunehmen oder in Eigeninitiative eine ausländische Hochschule besucht, wird in der Regel Prüfungsleistungen im Ausland absolvieren, die er auf das hiesige Programm anrechnen lassen möchte. Wo es das Austauschprogramm nicht ohnehin schon erfordert (z.B. bei ERASMUS/Learning Agreement) ist es dringlich zu empfehlen, das Auslandsstudienprogramm vorab mit dem Ansprechpartner für Studium im Ausland (Dr. Janina Krell-Rösch) in puncto Anerkennungsmöglichkeit der beabsichtigten Kurse zu besprechen. Sollten sich später vor Ort Programmänderungen ergeben, sind diese umgehend mit dem Ansprechpartner für Studium im Ausland zu klären (z.B. über Mail).

Die Anträge zur Anerkennung sind spätestens innerhalb des 1. Semesters nach Immatrikulation über den jeweiligen Studiengangleiter an den Prüfungsausschuss zu stellen. Mit jedem Anerkennungsantrag muss die Kopie eines Zeugnisses / Transcripts eingereicht werden, auf der die einer Anerkennung zugrunde gelegte Leistung aufgeführt ist. Zudem ist es hilfreich eine Beschreibung der Inhalte der für die Anerkennung zugrunde gelegten Leistung (z.B. über das entsprechende Modulhandbuch) beizulegen. Weitere Informationen zu Anerkennungsregelungen können den aktuellen Studien- und Prüfungsordnungen entnommen werden.

Zusatzleistungen

Neben den gemäß Modulhandbuch vorgesehenen Lehrveranstaltungen und Modulen können auch weitere Leistungspunkte (Zusatzleistungen) aus dem Gesamtangebot des KIT erworben werden.

Weitere Informationen

Die Zusatzleistungen müssen beim Prüfungsausschuss für das Lehramt beantragt werden und bedürfen einer Genehmigung. Diese Zusatzleistungen gehen nicht in die Festsetzung der Gesamt- und Modulnoten ein, können auf Antrag der/des Studierenden jedoch in das Bachelorzeugnis aufgenommen und als Zusatzleistungen gekennzeichnet werden.

Die Studierenden haben die Zusatzleistung bereits bei der Anmeldung zu einer Prüfung in einem Modul als solche zu deklarieren.

Nachteilsausgleich

In den Studien- und Prüfungsordnungen der Studiengänge des Instituts für Sport und Sportwissenschaft ist der Nachteilsausgleich in den Paragraphen 12 und 13 geregelt. Ein Nachteilsausgleich steht Studierenden mit Beeinträchtigung (z. B. Behinderung, chronischen Krankheiten, Teilleistungsstörungen, ...) zu.

Weitere Informationen
Ziel des Nachteilausgleiches ist es vorhandene Barrieren im Studium und bei Prüfungen, die zu einer Beeinträchtigung und nachfolgend zu einer Benachteiligung des Studierenden führt, abzubauen.
Studierende können beim jeweiligen Prüfungsausschuss einen Nachteilsausgleich beantragen. Der Prüfungsausschuss prüft den Antrag und kann im Rahmen seines Gestaltungsspielraum Anpassungen der Studien- und Prüfungsorganisation vornehmen.
Der Nachteilsausgleich ist nicht als Erleichterung, Begünstigung oder Erlass von inhaltlichen Leistungen (Studien- und Prüfungsleistungen) zu verstehen. Vielmehr kompensieren sie individuell und situationsbezogen beeinträchtigungsbedingte Benachteiligungen.
Beispiele eines Nachteilausgleiches:
  • Schreibzeitverlängerung in Klausuren
  • Prüfungsunterbrechung durch Pausen
  • Veränderung der Prüfungsform, mündlich statt schriftlich oder Hausarbeit statt Referat
  • Einsatz technischer Hilfsmitteln
  • Einsatz von Assistenz (Kommunikation, Mitschreiben)
  • Schreiben in extra-Raum
  • Anpassung von Praktika und Exkursionen
Wir empfehlen bei Bedarf ein persönliches Gespräch mit dem jeweiligen Studiengangberater zu vereinbaren, um mögliche Maßnahmen und ein angepasstes Vorgehen zu besprechen. Ein Antrag von Studierenden kann dann gemeinsam mit allen Beteiligten (Prüfungskommission, PrüferIn, Dozierende) verhandelt werden.
Auch das Zentrum für Information und Beratung (ZIB) ist mit diesem Thema gut vertraut und berät Studierende in allen Lebenslagen.
Weitere Informationen finden Sie hier:

Organisatorisches

Aktuelle Stundenpläne

Die aktuellen Stunden- und Kompaktpläne könnt ihr unter den Dokumenten zum Downloaden im Studium einsehen.

Die Vorbesprechungen zu den einzelnen Lehrveranstaltungen finden in der ersten Vorlesungswoche statt. Eine Übersicht mit den Terminen zu den Vorbesprechungen befindet sich unter Aktuelles im Bereich Studium und Lehre.

Anmeldung zu Lehrveranstaltungen

Die Verteilung der Kursplätze erfolgt über SignMeUP