Bachelor of Education (SPO 2015)
Module (Hauptfach)
Das wissenschaftliche Hauptfach des Bachelor of Education (B. Ed.) im Fach Sport besteht aus folgenden Modulen im Umfang von 78 LP:
|
|
Bildungswissenschaftliches Begleitstudium
Bestandteil des wissenschaftlichen Begleitstudiums ist das erfolgreich abgeschlossen dreiwöchige Orientierungspraktikum im Umfang von 4 LP sowie nachfolgende Module:
- Pädagogische Grundlagen im Umfang von 4 LP
- Ethisch-Philosophische Grundlagen I im Umfang 4 LP
Orientierungspraktikum
Studierende des Bachelor of Education müssen ein dreiwöchiges Orientierungspraktikum im Umfang von 4 LP absolvieren. Das Praktikum ist im dritten Fachsemester vorgesehen, muss jedoch bis zum vierten Fachsemester abgeschlossen sein.
Anmeldung zum Orientierungspraktikum und Schulpraxissemester
Die Anmeldung ist online über www.lehrer-online-bw.de vorzunehmen. Für weitere Informationen zum Praktikum steht Ihnen am KIT das Zentrum für Lehrerbildung (ZLB) zur Verfügung.
Mastervorzugsleistungen
Studierende, die im Bachelorstudium bereits mindestens 120 LP erworben haben, können zusätzlich Leistungspunkte aus einem konsekutiven Masterstudiengang am KIT im Umfang von höchstens 30 LP erwerben und sich diese als Mastervorzugsleistung anerkennen lassen.
Weitere Informationen
Die Mastervorzugsleistungen gehen nicht in die Festsetzung der Gesamt-, Fach- und Modulnoten des Bachelorzeugnisses ein, sondern werden lediglich im Transcript of Records mit den vorgesehenen Noten aufgeführt und als solche gekennzeichnet.
Als Mastervorzugsleistungen können im Fach Sport Teilleistungen in folgenden Modulen angerechnet werden:
-
Sportwissenschaftliche Profilbildung I (8 LP)
-
Sportwissenschaftliche Profilbildung II (4 LP)
-
Lehr- und Eigenrealisationskompetenz VII (4 LP)
-
Lehr- und Eigenrealisationskompetenz VIII (4 LP)
-
Fachdidaktik III (7 LP)
Sofern Studierende ein zusätzliches Fach als Erweiterungsfach studieren möchten, können Studien- und Prüfungsleistungen aus dem Curriculum dieses wissenschaftlichen Fachs im Umfang von bis zu 20 LP bereits während des Bachelorstudiums erbracht werden.
Weitere Informationen zu Zusatzleistungen und Mastervorzugsleistungen können der Studien- und Prüfungsordnung entnommen werden.
Bachelorarbeit
Das Studium Bachelor of Education im Fach Sport schließt mit dem Modul „Bachelorarbeit“ ab, die in einem der beiden wissenschaftliche Hauptfächer anzufertigen ist.
Weitere Informationen
Voraussetzung für die Zulassung zu diesem Modul ist, dass die/der Studierende Modulprüfungen im Umfang von 45 LP in dem entsprechenden Hauptfach erfolgreich abgelegt hat. Über Ausnahmen entscheidet der Prüfungsausschuss auf Antrag der/des Studierenden.
Dem Modul Bachelorarbeit sind 12 LP zugeordnet und es besteht aus der Bachelorarbeit. Die maximale Bearbeitungsdauer der Bachelorarbeit beträgt sechs Monate.
Die wissenschaftliche Arbeit soll zeigen, dass die Studierenden in der Lage sind, ein Problem aus ihrem Studienfach selbstständig und in begrenzter Zeit nach wissenschaftlichen Methoden zu bearbeiten.
-
Prozessbeschreibung Anmeldung Abschlussarbeiten
Anerkennungsregelungen
Die Prüfungsordnungen der sportwissenschaftlichen Studiengänge sehen vor, dass die im Studienplan des jeweiligen Studienganges geforderten Leistungen auch über die Anerkennung externer Leistungen nachgewiesen werden können.
Weitere Informationen
Dabei wird unterschieden zwischen Leistungen
-
innerhalb des Hochschulsystems (weltweit alle Leistungen, die an einer anerkannten Hochschule in einem akkreditierten Studiengang erbracht wurden)
-
außerhalb des Hochschulsystems (Leistungen, die an Institutionen mit einem genormten Qualitätssicherungssystem nachgewiesen wurden)
Leistungen können anerkannt werden, sofern hinsichtlich der erworbenen Kompetenzen kein wesentlicher Unterschied zu den Leistungen oder Abschlüssen besteht, die ersetzt werden sollen. Dabei ist kein schematischer Vergleich, sondern eine Gesamtbetrachtung vorzunehmen. Bezüglich des Umfangs einer zur Anerkennung vorgelegten Studienleistung (Anrechnung) werden die Grundsätze des ECTS herangezogen.
Die Entscheidung zur Anerkennung einer externen Leistung trifft der Prüfungsausschuss auf Grundlage der Stellungnahme des fachlich zuständigen Prüfers (in der Regel der Studiengangsleiter).
Die Anerkennung von Studienleistungen ist sowohl für Bewerber auf höhere Fachsemester als auch für bereits immatrikulierte Studierende von Interesse.
1. Bewerber auf höhere Fachsemester
-
Studiengangwechsler: Bewerber auf höhere Fachsemester aus anderen Studiengängen oder aus einem gleichnamigen Studiengang einer anderen Hochschulart. Bei Studiengangwechslern bildet die Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen die Grundlage für die Einstufung in ein höheres Fachsemester. Zusätzlich zu eventuell vorgelegten Anerkennungsanträgen ist der Bewerbung ein aktueller Notenauszug mit allen bestandenen und nicht bestandenen Leistungen vorzulegen.
-
Ortswechsler: Bewerber auf höhere Fachsemester, die bereits an einer anderen Universität im gleichen Studiengang immatrikuliert sind. Bei Ortswechslern wird als Zulassungsvoraussetzung grundsätzlich überprüft, ob die bisher vorliegende externe Leistung für eine Einstufung ins nächste Fachsemester ausreicht. Die Einstufung in ein niedrigeres Fachsemester ist nicht zulässig. Es ist auch für Ortswechsler unerlässlich, der Bewerbung einen aktuellen Notenauszug mit allen erbrachten Leistungen, bestandenen und nicht bestandenen, zusammen mit der Bewerbung einzureichen.
2. Studierende im Studiengang am IfSS
-
Erstsemester mit extern erbrachten Leistungen bekommen diese bei Gleichwertigkeit anerkannt.
Achtung: Leistungen, mit denen die Zulassung zum hiesigen Studium erwirkt wurde, sind für die Anerkennung ausgeschlossen. -
Rückkehrer aus einem internationalen Zeitstudium (z.B. ERASMUS): Wer die Möglichkeiten nutzt, an einem Auslandsstudienprogramm teilzunehmen oder in Eigeninitiative eine ausländische Hochschule besucht, wird in der Regel Prüfungsleistungen im Ausland absolvieren, die er auf das hiesige Programm anrechnen lassen möchte. Wo es das Austauschprogramm nicht ohnehin schon erfordert (z.B. bei ERASMUS/Learning Agreement) ist es dringlich zu empfehlen, das Auslandsstudienprogramm vorab mit dem Ansprechpartner für Studium im Ausland (Dr. Janina Krell-Rösch) in puncto Anerkennungsmöglichkeit der beabsichtigten Kurse zu besprechen. Sollten sich später vor Ort Programmänderungen ergeben, sind diese umgehend mit dem Ansprechpartner für Studium im Ausland zu klären (z.B. über Mail).
Die Anträge zur Anerkennung sind spätestens innerhalb des 1. Semesters nach Immatrikulation über den jeweiligen Studiengangleiter an den Prüfungsausschuss zu stellen. Mit jedem Anerkennungsantrag muss die Kopie eines Zeugnisses / Transcripts eingereicht werden, auf der die einer Anerkennung zugrunde gelegte Leistung aufgeführt ist. Zudem ist es hilfreich eine Beschreibung der Inhalte der für die Anerkennung zugrunde gelegten Leistung (z.B. über das entsprechende Modulhandbuch) beizulegen. Weitere Informationen zu Anerkennungsregelungen können den aktuellen Studien- und Prüfungsordnungen entnommen werden.
Zusatzleistungen
Neben den gemäß Modulhandbuch vorgesehenen Lehrveranstaltungen und Modulen können auch weitere Leistungspunkte (Zusatzleistungen) aus dem Gesamtangebot des KIT erworben werden.
Weitere Informationen
Die Zusatzleistungen müssen beim Prüfungsausschuss für das Lehramt beantragt werden und bedürfen einer Genehmigung. Diese Zusatzleistungen gehen nicht in die Festsetzung der Gesamt- und Modulnoten ein, können auf Antrag der/des Studierenden jedoch in das Bachelorzeugnis aufgenommen und als Zusatzleistungen gekennzeichnet werden.
Die Studierenden haben die Zusatzleistung bereits bei der Anmeldung zu einer Prüfung in einem Modul als solche zu deklarieren.
Nachteilsausgleich
In den Studien- und Prüfungsordnungen der Studiengänge des Instituts für Sport und Sportwissenschaft ist der Nachteilsausgleich in den Paragraphen 12 und 13 geregelt. Ein Nachteilsausgleich steht Studierenden mit Beeinträchtigung (z. B. Behinderung, chronischen Krankheiten, Teilleistungsstörungen, ...) zu.
-
Schreibzeitverlängerung in Klausuren
-
Prüfungsunterbrechung durch Pausen
-
Veränderung der Prüfungsform, mündlich statt schriftlich oder Hausarbeit statt Referat
-
Einsatz technischer Hilfsmitteln
-
Einsatz von Assistenz (Kommunikation, Mitschreiben)
-
Schreiben in extra-Raum
-
Anpassung von Praktika und Exkursionen
Organisatorisches
Aktuelle Stundenpläne
Die aktuellen Stunden- und Kompaktpläne könnt ihr unter den Dokumenten zum Downloaden im Studium einsehen.
Die Vorbesprechungen zu den einzelnen Lehrveranstaltungen finden in der ersten Vorlesungswoche statt. Eine Übersicht mit den Terminen zu den Vorbesprechungen befindet sich unter Aktuelles im Bereich Studium und Lehre.
Anmeldung zu Lehrveranstaltungen
Die Verteilung der Kursplätze erfolgt über den ILIAS-Kurs "Kursvergabe Sport".
Dieser ist zu finden über:
- Campus bzw. das Studierendenportal oder
- direkt in ILIAS unter Organisationseinheiten / Fakultät für Geistes- und Sozialwissenschaften.
- Die Platzvergabe erfolgt Prioritäten in Kombination mit der Semesterzahl und dem jeweiligen Studiengang.
- Die Anmeldung zu den Vorlesungen und alle Veranstaltungen ohne Teilnehmerbegrenzung erfolgt über ILIAS.
Die Plätze der Lehrveranstaltung werden im Rahmen der Vorbesprechung vergeben. Hierzu ist die Anwesenheit der/des Studierenden sowie die vorangegangene Kursanmeldung über ILIAS erforderlich.
Für die Kursplätze in Heidelberg ist ausschließlich folgendes Vorgehen notwendig:
BuK Studierende, die sich für die Master Kooperation mit Heidelberg interessieren, müssen sich in jedem Semester erneut – spätestens am Ende der Vorlesungszeit! – und ausschließlich bei der Profilleitung BuK (scharenberg∂foss-karlsruhe.de) mit nachfolgenden Angaben melden:
Name | Vorname | Matrikelnummer | MA Studienbeginn | Leistungs- und Talentdiagnostik | Planung und Prinzipien im Leistungstraining | Psychologie der Leistung | Soziologie der Leistung |
Weitere Veranstaltungen aus dem Heidelberger Modulhandbuch sind für Karlsruher Studierenden nicht im Rahmen der (Wahl-)pflicht anzurechnen.
Wenn bereits Veranstaltungen erfolgreich abgeschlossen wurden, sollte das Abschlusssemester hier vermerkt sein.
Hier ein Beispiel:
Name | Vorname | Matrikelnummer | MA Studienbeginn | Leistungs- und Talentdiagnostik | Planung und Prinzipien im Leistungstraining | Psychologie der Leistung | Soziologie der Leistung |
Rakete | Ronny | 753333 | WS 15/16 | WS 19/20 | gewünscht | WS 15/16 | SS 16 |
Maximal fünf KA-Studierende werden nach Heidelberg weitergemeldet. Die Auswahl gestaltet sich dabei wie folgt: 1. Kriterium: MA Studienbeginn; 2. Kriterium: Anzahl der bereits erfolgreich absolvierten Veranstaltungen in Heidelberg. So soll ein zügiger Studienabschluss gesichert sein.
Neu ist die Aufteilung des 16 ECTS umfassenden Moduls (M-105513 – Sport und Leistung – HD) in zwei Module (jeweils 8 ECTS):
- M-105899 – Sport und Leistung A – HD (Leistungs- und Talentdiagnostik/Planung und Prinzipien…)
- M-105900 – Sport und Leistung B – HD (Psychologie der Leistung/Soziologie der Leistung)
Wie stets, sind ganze Module zu belegen, damit sie angerechnet werden können. Mit dieser Splittung in zwei Module ist es möglich, das Wahlmodul (15 ECTS) durch eines der beiden Heidelberger Module kombiniert mit einem Modul aus einem der Bereiche BuT oder BuG zu komplettieren.
Für die Prioritätenvergabe (Auswahl der Lehrveranstaltungen am KIT) werden die Heidelberger Angebote NICHT berücksichtigt.
Erfolgskontrollen
Erfolgskontrollen gliedern sich in Studienleistungen und Prüfungsleistungen. Studienleistungen sind unbenotete schriftliche, mündliche oder praktische Leistungen, die in der Regel lehrveranstaltungsbegleitend erbracht werden. Prüfungsleistungen sind benotete schriftliche und mündliche Prüfungen sowie Prüfungsleistungen anderer Art (z. B. Hausarbeit, Vortrag).
Weitere Informationen
Aus den nachfolgenden Übersichten zu den Erfolgskontrollen geht hervor, wann die Erfolgskontrollen im Studienjahr abgelegt werden können.
Anmeldung zu einer Erfolgskontrolle
Die Teilnahme an Erfolgskontrollen ohne vorherige Anmeldung ist nicht möglich. Für die Teilnahme müssen sich die Studierenden online im Studierendenportal zu den jeweiligen Erfolgskontrollen anmelden.
Hierbei sind folgende Fristen zu beachten:
-
Erfolgskontrollen mit fixem Prüfungstermin (z. B. Klausuren, mündliche und praktische Prüfungen): Anmeldung bis 24 Uhr des Vor-Vortages
-
Erfolgskontrollen anderer Art (z. B. Hausarbeiten, Vorträge, Poster): Anmeldung in einem zuvor kommunizierten Anmeldezeitraum (in der Regel bis eine Woche nach Themenvergabe).
Abmeldung von einer Erfolgskontrolle
Studierende können ihre Anmeldung zu schriftlichen Prüfungen ohne Angabe von Gründen bis zur Ausgabe der Prüfungsaufgaben widerrufen.