Bewerbung

Die Master-Studiengänge im Fach Sport am IfSS (im Rahmen eines Hauptfachs oder eines Erweiterungsfach) können zum Sommersemester wie auch zum Wintersemester begonnen werden. Alle Bewerbungsunterlagen für die Online-Anmeldung müssen bis zum 15. Januar für den Beginn zum Sommersemester bzw. bis zum 15. Juli für den Beginn zum Wintersemester eines Jahres im KIT-Servicezentrum Studium und Lehre eingegangen sein. Das Online-Portal zur Anmeldung wird auf der KIT-Website Anfang Juli freigeschaltet.

Online-Bewerbungsverfahren des KIT

Im Master of Education werden die zwei Hauptfächer, die im Bachelor of Education erfolgreich absolviert wurden, weitergeführt. Die Bewerbung und die Wahl der zwei Hauptfächer für den Masterstudiengang muss im Rahmen des Anmeldeverfahrens um einen Studienplatz erfolgen.

Voraussetzungen – Sport Hauptfach

Voraussetzungen für eine Bewerbung zum Master-Studium Sportwissenschaft sind

  • ein bestandener lehramtsbezogener Bachelorabschluss in dem Teilstudiengang Sport im Bachelorstudiengang Lehramt an Gymnasien oder einem Teilstudiengang mit im Wesentlichen gleichem Inhalt oder ein mindestens gleichwertiger Abschluss. Das Studium in dem lehramtsbezogenen Bachelorstudiengang muss Studienanteile von zwei Fachwissenschaften, Fachdidaktiken, Bildungswissenschaften und schulpraktische Studien umfassen und mit einer Mindestanzahl von 180 ECTS-Punkten absolviert worden sein. Der lehramtsbezogene Bachelorabschluss kann sich dabei auch auf ein anderes Lehramt beziehen, ggf. fehlende fachliche Qualifikationen und schulpraktische Studien sind nachzuholen.

In Ausnahmefällen kann ein fachbezogener Bachelorabschluss, sofern dieser

a) lehramtsbezogene Elemente nach Absatz 1 Nr. 1 Satz 2 enthält und

b) maximal Studienleistungen im Umfang von insgesamt höchstens 50 Leistungspunkten eines entsprechenden lehramtsbezogenen Bachelorstudiengangs fehlen,

als ausreichend anerkannt und unter der Auflage zugelassen werden, dass die fehlenden Studienleistungen spätestens bis zur Anmeldung zur Masterarbeit nachgeholt werden.

  • notwendige durch den Bachelorabschluss im Rahmen des Bildungswissenschaftlichen Begleitstudiums vermittelte Mindestkenntnisse und Mindestleistungen eines mindestens dreiwöchigen Orientierungspraktikums an einem Gymnasium, einer beruflichen Schule, einer Gemeinschaftsschule, einer Haupt-, Real- oder Werkrealschule,
  • für Bewerber/innen, deren Muttersprache nicht Deutsch ist, der Nachweis von ausreichenden Kenntnissen der deutschen Sprache gemäß den Voraussetzungen der Zulassungs- und Immatrikulationsordnung des Karlsruher Instituts für Technologie (KIT),

Den Bewerbungsformularen sind folgende Unterlagen laut der Zulassungs- und Auswahlverfahren für den Teilstudiengang Sport im Masterstudiengang Lehramt an Gymnasien am Karlsruher Institut für Technologie (KIT) (02/2018) beizufügen:

  • eine Kopie des Nachweises über den Bachelorabschluss oder gleichwertigen Abschluss gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 1 – sofern vorhanden - Diploma Supplement und Transcript of Records unter Angabe der erbrachten Leistungspunkte/ECTS).
  • Nachweise der in § 5 Abs. 1 Nr. 2 genannten Mindestleistungen, aus denen die Studieninhalte hervorgehen,
  • schriftliche Erklärung der/des Bewerber/in darüber, ob sie/er in dem Teilstudiengang (Nachweis über das aktuelle Transcript of records oder Bestätigung von offizieller Seite (Universität) oder formlose Erklärung des Bewerbers/der Bewerberin)

Sport im Masterstudiengang Lehramt an Gymnasien bzw. im Masterstudiengang Lehramt an Gymnasien oder einem verwandten Studiengang mit im wesentlichen gleichem Inhalt eine nach der Prüfungsordnung erforderliche Prüfung endgültig nicht bestanden hat oder der Prüfungsanspruch aus sonstigen Gründen nicht mehr besteht.

  • Nachweise über wissenschaftliche und/oder berufliche Leistungen im Sinne des § 8
  • für Bewerber/innen, deren Muttersprache nicht Deutsch ist, Nachweise über ausreichende Deutschkenntnisse entsprechend den Vorschriften der Zulassungs- und Immatrikulationsordnung des KIT in der jeweils gültigen Fassung und
  • die in der jeweils gültigen Zulassungs- und Immatrikulationsordnung genannten Unterlagen.
     
  • Sofern vorhanden: Unterlagen und Dokumente, die sonstige Leistungen bescheinigen (möglichst mit einer tabellarischen Auflistung). Hierzu zählen:
     
    • abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung in einem der folgenden Ausbildungsberufe:
      z. B. Krankengymnasten, Physiotherapeuten, Fitnesskaufmann oder vergleichbare Berufe mit sportlicher Affinität
       
    • außerschulische sportliche Leistungen, insbesondere aktuelle Mitgliedschaft in einem Bundeskader, Platzierung 1 bis 6 bei nationalen oder internationalen Meisterschaften in den letzten drei Jahren, Lizenzstufe 3 oder 4 des DSB, vergleichbare Qualifikationen, aktuelle Mitgliedschaft im Landeskader, Platzierung 1 bis 6 bei Landesmeisterschaften in den letzten drei Jahren, Lizenzstufe 1 oder 2 des DSB, vergleichbare Qualifikationen insbesondere: Platzierung 1 bis 6 bei Meisterschaften auf Kreis- oder Bezirksebene bzw. Mannschaftszugehörigkeit auf Kreis- oder Bezirksebene
       
    • Tätigkeit in einem Sportverein oder vergleichbarer Einrichtung von insgesamt mindestens zweijähriger Dauer
       
    • Praktikumsbescheinigungen in sportaffinen Tätigkeitsfeldern (ab 6 Wochen Dauer)

Die Zulassung zu dem Teilstudiengang Sport im Masterstudiengang Lehramt an Gymnasien kann auch beantragt werden, wenn bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist im Sinne des § 3 der Bachelorabschluss noch nicht vorliegt, die Bewerber/innen bis zum Ende der Bewerbungsfrist den Erwerb von mindestens 150 Leistungspunkten im Bachelorstudium nachweisen können und aufgrund des bisherigen Studienverlaufs, insbesondere der bisherigen Prüfungsleistungen zu erwarten ist, dass das Bachelorstudium rechtzeitig vor Beginn des Teilstudiengangs Sport im Masterstudiengang Lehramt am Gymnasien abgeschlossen wird.

In diesem Fall kann im Rahmen der Zugangs- und Auswahlentscheidung eine Durchschnittsnote berücksichtigt werden, die aufgrund der bisherigen Prüfungsleistungen ermittelt wird. Die/der Bewerber/in nimmt ausschließlich mit der ermittelten Durchschnittsnote und den bisherigen Studien- und Prüfungsleistungen am Zugangs- und Auswahlverfahren teil. Das spätere Ergebnis des Bachelorabschlusses bleibt unbeachtet. Der Bewerbung ist eine Bescheinigung über die bis zum Ende der Bewerbungsfrist erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen (z.B. Notenauszug) beizulegen.

Bewerbung in ein höheres Fachsemester – Sport Hauptfach

Wer bereits einen Studienplatz an einer anderen Hochschule im Master-Studiengang Sport hat und an das KIT wechseln möchte, muss einen Antrag auf Studienortswechsel stellen. Bei Studienortswechseln wird die zuvor erreichte Fachsemesterzahl in der Regel fortgeschrieben, d. h. die Einstufung erfolgt unabhängig von der Menge der bis dahin erzielten bzw. anerkannten Studienleistungen.

Die Zulassungsbeschränkung zu Studiengängen gilt ebenso in den höheren Fachsemestern. Gibt es mehr Bewerber als freie Plätze in den höheren Fachsemestern zur Verfügung stehen, können nicht alle Bewerber auf höhere Fachsemester zugelassen werden, auch wenn sie formal – über eine entsprechende Einstufung – die Voraussetzungen dafür erfüllen. Ausschlaggebend für die Zahl der möglichen Zulassungen sind die im jeweiligen Semester frei gewordenen Studienplätze.

Alle Bewerbungsunterlagen für die Online-Anmeldung müssen bis zum 15. Juli zur Bewerbung zum Wintersemester bzw. 15. Januar für die Bewerbung zum Sommersemester eines Jahres im KIT-Servicezentrum Studium und Lehre eingegangen sein. Das Online-Portal zur Anmeldung wird auf der KIT-Website Anfang Juli freigeschaltet.

Online-Bewerbungsverfahren des KIT

Die Anerkennung von Studienleistungen bei einem Wechsel in ein höheres Fachsemester wird nach der Immatrikulation des Studierenden vorgenommen.

Voraussetzungen – Sport Erweiterungsfach

Voraussetzungen für den Zugang zu dem Masterstudiengang Lehramt an Gymnasien Erweiterungsfach Sport sind laut dem hochschuleigene Zugangs- und Auswahlverfahren für den Masterstudiengang Lehramt an Gymnasien Erweiterungsfach Sport am Karlsruher Institut für Technologie (KIT):

  • ein bestandener lehramtsbezogener Bachelorabschluss in einem Bachelorstudiengang Lehramt an Gymnasien der einem Studiengang mit im Wesentlichen gleichem Inhalt oder ein mindestens gleichwertiger Abschluss. Das Studium in dem lehramtsbezogenen Bachelorstudiengang muss Studienanteile von zwei Fachwissenschaften, Fachdidaktiken, Bildungswissenschaften und schulpraktische Studien umfassen und mit einer Mindestanzahl von 180 ECTS-Punkten absolviert worden sein.
  • notwendige durch den Bachelorabschluss im Rahmen des Bildungswissenschaftlichen Begleitstudiums vermittelte Mindestkenntnisse und Mindestleistungen eines mindestens dreiwöchigen Orientierungspraktikums an einem Gymnasium, einer beruflichen Schule, einer Gemeinschaftsschule, einer Haupt-, Real- oder Werkrealschule,
  • dass im Masterstudiengang Lehramt an Gymnasien Erweiterungsfach Sport oder einem verwandten Studiengang mit im Wesentlichen gleichem Inhalt kein endgültiges Nichtbestehen einer nach der Prüfungsordnung erforderlichen Prüfung vorliegt und der Prüfungsanspruch auch aus sonstigen Gründen noch besteht (Nachweis über das aktuelle Transcript of records oder Bestätigung von offizieller Seite (Universität) oder formlose Erklärung des Bewerbers/der Bewerberin).
  • für Bewerber/innen, deren Muttersprache nicht Deutsch ist, der Nachweis von ausreichenden Kenntnissen der deutschen Sprache gemäß den Voraussetzungen der Zulassungs- und Immatrikulationsordnung des Karlsruher Instituts für Technologie (KIT),
  • der nach § 58 Abs. 5 LHG für den Zugang zu einem grundständigen Studiengang im Fach Sport erforderliche Nachweis einer Aufnahmeprüfung über die Studierfähigkeit für den gewählten Studiengang (Sporteingangsprüfung);
     

Über die Gleichwertigkeit des Bachelorabschlusses sowie Auflagen im Sinne von Absatz 1 Nr. 1 sowie die Festlegung der Studiengänge mit im Wesentlichen gleichem Inhalt im Sinne von Absatz 1 Nr. 3 entscheidet die Zugangs- und Auswahlkommission des Masterstudiengangs Lehramt an Gymnasien Erweiterungsfach Sport im Benehmen mit dem Prüfungsausschuss des Masterstudiengangs Lehramt an Gymnasien Erweiterungsfach. Bei der Anerkennung von ausländischen Abschlüssen sind die Empfehlungen der Kultusministerkonferenz sowie die Absprachen im Rahmen von Hochschulpartnerschaften zu beachten.

 

Den Bewerbungsformularen sind folgende Unterlagen laut der Zulassungs- und Auswahlverfahren für den Masterstudiengang Lehramt an Gymnasien Erweiterungsfach Sport am Karlsruher Institut für Technologie (KIT) (02/2018) beizufügen:

  • eine Kopie des Nachweises über den Bachelorabschluss oder gleichwertigen Abschluss gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 1 samt – sofern vorhanden – Diploma Supplement und Transcript of Records unter Angabe der erbrachten Leistungspunkte/ECTS).
  • Nachweise der in § 5 Abs. 1 Nr. 2 genannten Mindestleistungen, aus denen die Studieninhalte hervorgehen,
  • schriftliche Erklärung der/des Bewerber/in darüber, ob sie/er in dem Masterstudiengang Lehramt an Gymnasien Erweiterungsfach Sport oder einem verwandten Studiengang mit im wesentlichen gleichem Inhalt eine nach der Prüfungsordnung erforderliche Prüfung endgültig nicht bestanden hat oder der Prüfungsanspruch aus sonstigen Gründen nicht mehr besteht (Nachweis über das aktuelle Transcript of records oder Bestätigung von offizieller Seite (Universität) oder formlose Erklärung des Bewerbers/der Bewerberin).
  • Nachweise über wissenschaftliche und/oder berufliche Leistungen im Sinne des § 8
  • für Bewerber/innen, deren Muttersprache nicht Deutsch ist, Nachweise über ausreichende Deutschkenntnisse entsprechend den Vorschriften der Zulassungs- und Immatrikulationsordnung des KIT in der jeweils gültigen Fassung,
  • die in der jeweils gültigen Zulassungs- und Immatrikulationsordnung genannten Unterlagen.
     

Die Zulassung zu dem Masterstudiengang Lehramt an Gymnasien Erweiterungsfach Sport kann auch beantragt werden, wenn bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist im Sinne des § 3 der Bachelorabschluss noch nicht vorliegt, die Bewerber/innen bis zum Ende der Bewerbungsfrist den Erwerb von mindestens 150 Leistungspunkten im Bachelorstudium nachweisen können und aufgrund des bisherigen Studienverlaufs, insbesondere der bisherigen Prüfungsleistungen zu erwarten ist, dass das Bachelorstudium rechtzeitig vor Beginn des Masterstudiengangs Lehramt am Gymnasien Erweiterungsfach Sport abgeschlossen wird.