Bewerbung

Das Master-Studium im Fach Sportwissenschaft am IfSS kann sowohl zum Winter- als auch zum Sommersemester begonnen werden.

Alle Bewerbungsunterlagen für die Onlineanmeldung müssen bis zum 15. Juli (Bewerbung zum Wintersemester) bzw. 15. Januar (Bewerbung zum Sommersemester) eines jeden Jahres im KIT-Servicezentrum Studium und Lehre des Karlsruher Instituts für Technologie (KIT) eingegangen sein. Das Online-Portal zur Anmeldung wird Anfang Juli bzw. Anfang Januar freigeschaltet.

Online-Bewerbungsverfahren des KIT

Achtung: Die Anmeldung zur Sporteingangsprüfung muss bereits bis zum 15. Mai (Ausschlussfrist) erfolgen. Weitere Informationen zur Sporteingangsprüfung.

Voraussetzungen

Voraussetzungen für eine Bewerbung für das Master-Studium Sportwissenschaft sind:

1. ein bestandener Bachelorabschluss oder mindestens gleichwertiger Abschluss in dem Studiengang Sportwissenschaft oder einem affinen Studiengang an einer Universität, Fachhochschule oder Berufsakademie bzw. Dualen Hochschule oder an einer ausländischen Hochschule. Das Studium muss im Rahmen einer mindestens dreijährigen Regelstudienzeit und mit einer Mindestanzahl von 180 ECTS-Punkten absolviert worden sein.

Die Zulassung zum Masterstudiengang Sportwissenschaft kann auch beantragt werden, wenn bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist der Bachelorabschluss noch nicht vorliegt, jedoch zu erwarten ist, dass die/der Bewerber/in das Bachelorstudium rechtzeitig vor Beginn des Masterstudiengangs Sportwissenschaft abschließt. In diesem Fall ist der Bewerbung eine Bescheinigung über die bis zum Ende der Bewerbungsfrist erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen mit einer Durchschnittsnote (z.B. Notenauszug) beizulegen. Der endgültige Nachweis über den Bachelorabschluss ist bei erfolgter Zulassung unverzüglich, spätestens bis zwei Monate nach Beginn des Semesters, nachzureichen.

2. der Nachweis einer sportpraktischen Eignung; dieser wird erbracht durch

  • die erfolgreiche Teilnahme an einer Eignungsfeststellung für das Sportstudium (Sporteingangsprüfung für den Bachelor- und Lehramtsstudiengang) oder
  • die erfolgreiche Teilnahme an einem sportpraktischen Eignungstest für das Masterstudium Sportwissenschaft oder
  • die Vorlage des Deutschen Sportabzeichens für Menschen mit Behinderungen, wobei die Bescheinigung über das bestandene Sportabzeichen nicht älter als drei Jahre sein darf.

Der Nachweis über die sportpraktische Eignung ist entbehrlich für Bewerber/innen, die ihren ersten Hochschulabschluss in einem Studiengang Sportwissenschaft erworben haben.

3. dass im Studiengang Sportwissenschaft oder einem verwandten Studiengang mit im Wesentlichen gleichem Inhalt kein endgültiges Nichtbestehen einer nach der Prüfungsordnung erforderlichen Prüfung vorliegt und der Prüfungsanspruch auch aus sonstigen Gründen noch besteht.

4. für Bewerber/innen, deren Muttersprache nicht Deutsch ist, der Nachweis von ausreichenden Kenntnissen der deutschen Sprache gemäß den Voraussetzungen der Zulassungs- und Immatrikulationsordnung des Karlsruher Instituts für Technologie (KIT).

Den Bewerbungsformularen sind folgende Unterlagen beizufügen:

1. Hochschulzugangsberechtigung (Abiturzeugnis)

2. Eine Kopie des Nachweises über den Bachelorabschluss oder gleichwertigen Abschluss samt Diploma Supplement und Transcript of Records unter Angabe der erbrachten Leistungspunkte/ECTS

3. Falls der Nachweis über den Bachelorabschluss noch nicht vorliegt, eine Bestätigung der Durchschnittsnote bisheriger erbrachter Leistungen sowie einen Notenauszug aller Module/Veranstaltungen, die bisher im Rahmen des relevanten Bachelorstudiums erbracht wurden (Leistungsnachweis)

4. Nachweis über die sportpraktische Eignung

5. Motivationsschreiben im Umfang von ca. 4000 Zeichen, in dem zu folgenden Themen Stellung bezogen werden soll:

  • kurze Vorstellung der eigenen Person
  • angestrebtes Studienprofil sowie die Begründung zur Wahl des Profils
  • angestrebte Berufsziele
  • bisherige relevante Studienleistungen (z. B. Praktikum, Seminararbeit usw.)
  • Thema und Zusammenfassung der Bachelor-Arbeit
  • Angaben zu den Englischkenntnissen, gegebenenfalls mit Nachweis (z. B. TOEFL-Test)

6. Unterlagen und Dokumente, die sonstige Leistungen bescheinigen (möglichst mit einer tabellarischen Auflistung aller sonstigen Leistungen). Hierzu zählen:

  • abgeschlossene Berufsausbildung in einem einschlägigen Ausbildungsberuf und bisherige, für den Studiengang einschlägige Berufsausübung auch ohne abgeschlossene Berufsausbildung,
  • praktische Tätigkeiten und besondere Vorbildungen (z. B. Trainertätigkeiten, Trainerlizenzen, Praktika, usw.),
  • wissenschaftliche Leistungen und Qualifikationen (z. B. Veröffentlichungen, Preise, Forschungstätigkeiten, Forschungsaufenthalte an wissenschaftlichen Institutionen usw.)

7. Schriftliche Erklärung des Bewerbers/der Bewerberin darüber, ob er/sie in dem Studiengang Sportwissenschaft oder einem verwandten Studiengang mit im Wesentlichen gleichem Inhalt eine nach der Prüfungsordnung erforderliche Prüfung endgültig nicht bestanden hat oder der Prüfungsanspruch aus sonstigen Gründen nicht mehr besteht (Nachweis über das aktuelle Transcript of records oder Bestätigung von offizieller Seite (Universität) oder formlose Erklärung des Bewerbers/der Bewerberin).

8. Für ausländische und staatenlose Bewerber/innen, deren Muttersprache nicht Deutsch ist, Nachweise über ausreichende Deutschkenntnisse entsprechend den Vorschriften der Zulassungs- und Immatrikulationsordnung des KIT in der jeweils gültigen Fassung

Weitere Informationen können der Satzung für das hochschuleigene Zugangs- und Auswahlverfahren im Masterstudiengang Sportwissenschaft entnommen werden.

Weitere Informationen erhalten Sie im Servicezentrum Studium und Lehre, das sich in drei Bereiche unterteilt:

  • Den "Studierendenservice", in dem alle Angelegenheiten zur Bewerbung, zur Studierendenverwaltung, zur Prüfungsverwaltung und zur Teilerlassverordnung (BAFöG) bearbeitet werden.
  • Die "Anwenderbetreuung Campusmanagement", in dem  Prüfungsordnungen hinterlegt werden und die Online-Anmeldung zu Prüfungen vorgenommen werden kann.
  • Die "Studiengangsberatung", in der die Fakultäten in Fragen zur Modularisierung und studienbegleitenden Dokumenten unterstützt werden. Die Studiengangsberatung dient als Schnittstelle zwischen Studienservice und Fakultät.