Sporteingangsprüfung Masterstudium Sportwissenschaft
Die Zulassung zum Masterstudium Sportwissenschaft am IfSS setzt den Nachweis einer sportpraktischen Affinität voraus, der durch einen der folgenden Punkte erbracht werden kann:
- Studium der Sportwissenschaft
- erfolgreiche Teilnahme an einer Eignungsfeststellung für das Sportstudium (Sporteingangsprüfung für den Bachelor- und Lehramtsstudiengang) oder
- erfolgreiche Teilnahme an einem sportpraktischen Eignungstest (siehe folgende Kriterien)
Der Nachweis ist auch beim Wechsel in ein höheres Fachsemester zu erbringen.
Der sportpraktische Eignungstest ist auch von allen Bewerber/innen zu erbringen, die ihren Bachelorabschluss zwar an einem sportwissenschaftlichen Institut abgelegt haben, für dieses Studium allerdings keine Sporteingangsprüfung vorweisen mussten und im Rahmen des Studiums keine ausreichende Sportpraxis abgelegt haben.
Der sportpraktische Eignungstest überprüft die sportliche Eignung der Bewerber/innen für das Masterstudium Sportwissenschaft am IfSS. Bei dieser Prüfung sind die Mindestanforderungen in zwei Individualsportarten und einer Mannschaftssportart zu erbringen.
Die zwei Individualsportarten können aus folgenden Sportarten gewählt werden:
- Leichtathletik
- Schwimmen
- Turnen
- Gymnastik
Die Mannschaftssportart ist aus folgenden Ballspielen wählbar:
- Basketball
- Fußball
- Handball
- Volleyball
Genauere Informationen zu den jeweiligen Mindestanforderungen finden sie hier.
Bei der Anmeldung zur Sporteingangsprüfung über das Online-Portal ist die Wahl der Teilprüfungen zu treffen.
Anerkennung und Teilbefreiung
Anerkennung
Bei einer Immatrikulation für das Fach Sportwissenschaft am Karlsruher Institut für Technologie (KIT) werden nur Bestätigungen über eine bestandene Eingangsprüfung von Universitäten des Landes Baden-Württemberg aus Freiburg, Heidelberg, Karlsruhe, Konstanz, Tübingen und Stuttgart akzeptiert. Die Bescheinigung über eine erfolgreiche Teilnahme an der Sporteingangsprüfung gilt für die folgenden drei Bewerbungszyklen, d. h. bis zwei Jahre nach der Absolvierung der Eingangsprüfung.
Bestandene Eingangsprüfungen von den Pädagogischen Hochschulen in Baden-Württemberg werden nicht akzeptiert.
Sporteingangsprüfungen anderer Bundesländer werden hinsichtlich ihrer Prüfungsleistungen mit den Anforderungen der Eingangsprüfung Baden-Württemberg auf Gleichwertigkeit geprüft.
Derzeit erfüllen die Sporteingangsprüfungen folgender Standorte diese Anforderungen und werden somit anerkannt:
- Universitäten Bochum
- Universität Halle-Wittenberg
- Sporthochschule Köln
Zur Anerkennung dieser Prüfungen ist eine fristgerechte Einreichung über das Online-Anmeldeportal bis zum 01. Juli 2023 erforderlich (siehe Anmeldung). Die Gebühr für die Anerkennung einer externen Sporteingangsprüfung beträgt 20 € und ist mit der Anmeldung fällig.
Sporteingangsprüfungen anderer Universitäten werden nicht anerkannt. Dies betrifft auch einzelne Teilleistungen.
Teilbefreiung
Teilbefreiungen von der Aufnahmeprüfung sind für Bewerber/innen möglich, die im Abitur das Prüfungsfach Sport gewählt und in den gewählten praktischen Disziplinen mindestens 8 Punkte erreicht haben. Die Prüfung darf nicht älter als 2 Jahre sein.
Bitte beachten Sie, dass auch im Fall einer Teilbefreiung die formgerechte Anmeldung zur Aufnahmeprüfung bis 15.05. obligatorisch ist!
Ersatznachweise wie z.B. das Deutsche Sportabzeichen oder der Coopertest werden nicht akzeptiert!
Bei Teilbefreiungen für das Abitur 2023 gilt:
Die Befreiung gilt jeweils für die bestandenen Disziplinen der Abiturprüfung. Die Disziplinen werden disziplinscharf bzw. in Disziplinblöcken anerkannt - siehe Beispiel unten. Dabei müssen 6 aus 7 Disziplinen in der Leichtathletik und Gerätturnen am Ende erfolgreich bestanden sein. Leistungen aus der praktischen Abiturprüfung des Basisfachs Sport werden ebenfalls anerkannt.
Alle Disziplinen müssen über das Formular Teilbefreiungen Abitur 2023 von der jeweiligen Schule rechtzeitig bis 01.07.2023 bescheinigt werden und im Anmeldesystem hochgeladen werden.
Beispiel Anerkennung 2023:
Wird bei der Aufnahmeprüfung nicht genau dieselbe Disziplin angeboten, wie sie in der Abiturprüfung bestanden wurde, so wird die entsprechende Disziplin des Bewegungsblocks anerkannt.
Beispiele:
- Diskus- oder Speerwurf wird für den Wurf/Stoß anerkannt
- 200 m oder der Hürdenlauf wird für den Sprint anerkannt
- 3.000 m-Lauf wird für die Mittelstrecke anerkannt
- Alle Schwimmstrecken werden für die Schwimmleistung der Aufnahmeprüfung anerkannt
- Alle Übungen aus dem Bereich Tanzen, Gestalten, Darstellen werden für die Gymnastik anerkannt.
Vorbereitungskurs
Die Fachschaft Sport unterstützt die Prüflinge der Sporteingangsprüfung und veranstaltet jährlich vor dem ersten Prüfungstermin einen Vorbereitungskurs. An diesem zweitätigen Wochenendkurs bekommen die Teilnehmer unter fachlicher Anleitung konkrete Hilfestellungen und wertvolle Tipps zur erfolgreichen Absolvierung der Sporteingangsprüfung. Zum Überblick können weitere Informationen dem aktuellen Flyer entnommen werden.
Fristen und Termine
Die Sporteingangsprüfung findet einmal im Jahr statt. Dabei stehen den Teilnehmern zur Erbringung der geforderten Leistung ein Haupttermin (Ende Mai oder Anfang Juni) sowie ein Nachtermin (Anfang Juli) zur Verfügung.
Folgende Fristen und Termine müssen verbindlich eingehalten werden. Nachträgliche Zulassungen können aus rechtlichen Gründen nicht vorgenommen werden. Es gilt das Datum des Poststempels.
Anmeldung zur Prüfung: bis 15. Mai (Ausschlussfrist)
Haupttermin: 26.05.2023
Nachtermin: 04.07.2023
Die Nachprüfung ist an der gleichen Hochschule zu absolvieren, an der auch beim Haupttermin teilgenommen wurde. An der Nachprüfung dürfen nur diejenigen teilnehmen, die:
- zum Haupttermin fristgerecht angemeldet waren
- am Haupttermin verhindert waren und sich schriftliche bis zum Tag des Haupttermins über SEP∂sport.kit.edu abgemeldet haben
- sich bei der Hauptprüfung verletzt haben
- Teilprüfungen nicht bestanden haben
Die Bescheinigung über eine erfolgreiche Teilnahme an der Sporteingangsprüfung gilt für die Zulassungsverfahren der auf die Aufnahmeprüfung folgenden drei Studienjahre.
Gebühren
Für die Sporteingangsprüfung in Baden-Württemberg wird eine Gebühr von 40 € erhoben. Die Gebühr für die Prüfung in Karlsruhe wird im Rahmen der Anmeldung per Lastschriftverfahren (SEPA-Verfahren) vom Institut für Sport und Sportwissenschaft, Karlsruher Institut für Technologie (KIT), getätigt.
Bitte achten Sie darauf, dass Ihr Konto über eine ausreichende Deckung verfügt. Anfallende Rücklastschriftgebühren werden Ihnen zusätzlich in Rechnung gestellt.
Die Anmeldung zur Prüfung ist nur vollständig bei frist- und formgerechter Anmeldung in Kombination mit dem Eingang der Prüfungsgebühren. Die Prüfungsgebühr ist ebenso fällig, wenn der/die Bewerber/in nicht zum Haupttermin wie auch zum Nachtermin antritt. Eine Rückerstattung der entrichteten Prüfungsgebühr ist nicht möglich.
Anmeldung
Um die Anmeldung zur Sporteingangsprüfung abzuschließen, muss das im Online-Portal erstellte Anmeldeformular (Mandat) ausgedruckt, unterschrieben und bis spätestens 15. Mai im Portal wieder hochgeladen werden.
Online-Anmeldung zur Sporteingangsprüfung
Checkliste für die Anmeldung
Die folgenden Unterlagen müssen mit der Anmeldung bereitgestellt werden.
- Unterschriebenes Anmeldeformular (Upload im Portal)
- Vorlegen eines ärztlichen Attests (Upload im Portal)
- Passbild (Upload im Portal)
- Abschlusszeugnis des Bachelor Studiengangs Sportwissenschaft oder eines sportaffinen Studiengangs (Upload im Portal)
- Einzugsermächtigung der Gebühr für die Sporteingangsprüfung (SEPA Verfahren)