Fehlzeitenregelungen
Für Seminare, Übungen und praktische Lehrveranstaltungen besteht 100 % Anwesenheitspflicht zu allen Lehreinheiten.
- Es werden jedoch maximal zwei Fehlzeiten – bei einem wöchentlich stattfindendem Lehrbetrieb – je Lehrveranstaltungen toleriert.
- Bei Kompaktveranstaltungen ist dies im Verhältnis zur Präsenzzeit zu sehen.
- Die maximal zwei Fehlzeiten sollen z.B. im Krankheitsfall mit Abwesenheit einen erfolgreichen Abschluss der Lehrveranstaltung ermöglichen.
- Bei sportpraktischen Lehrveranstaltungen kann bei Verletzungen oder leichter Krankheit (z.B. Schnupfen) passiv am Lehrbetrieb teilgenommen werden. Dies wird dann nicht als Fehlzeit gewertet. Allerdings muss der Anteil der aktiven Teilnahme größer 50 % sein.
- Bei einer dritten Fehlzeit muss die entsprechende Lehrveranstaltung VOLLSTÄNDIG WIEDERHOLT werden, ggf. mit erneuter schriftlicher Ausarbeitung.
- Falls ohne eigenes Verschulden eine dritte Fehlzeit verursacht wird, ist so früh wie möglich, also umgehend nach Bekanntwerden des Hinderungsgrundes, ein Härtefallantrag an den Prüfungsausschuss zu stellen. Dabei sind folgende Regelungen zu berücksichtigen:
- Ist die dritte Fehlzeit krankheitsbedingt mit ärztlichem Attest dokumentiert, so müssen auch für die beiden davorliegenden Fehlzeiten ärztliche Atteste vorliegen. Wenn nicht für alle drei Fehlzeiten ein Attest vorliegt, kann dem Antrag nicht stattgegeben werden.
- Planbare Abwesenheiten, die zur Verletzung der oben genannten "zwei Fehlzeiten-Regelung" führen, wie z.B. Teilnahme an hochklassigen sportlichen Wettkämpfen (Deutsche Meisterschaften, NICHT Deutsche Hochschulmeisterschaften), Vorstellungsgesprächen zu Pflichtpraktika, studentische Hilfstätigkeit bei wissenschaftlichen Testfahrten des IfSS, sind zwingend im Vorfeld beim Prüfungsausschuss zu beantragen. Eine nachträgliche Einreichung führt i.d.R. zur Ablehnung.
- Das KIT/IFSS ist Partnerhochschule des Spitzensports. Kontaktieren Sie ggf. frühzeitig im Vorfeld die Ansprechperson, ob bei Ihnen die Voraussetzungen erfüllt sind und eine Sonderregelung greifen könnte.
- Wird der erste Termin zu Beginn eines Semesters, an dem ggf. Themen vergeben werden, unentschuldigt versäumt, verfällt der Platz in der Lehrveranstaltung.