Bachelor of Education Sport (B.Ed.)
Der Studiengang mit dem Abschluss Bachelor of Education (B.Ed.) vermittelt im Kontext von Sport und Bewegung grundlegendes Fachwissen in den Bereichen der Sozialwissenschaften, der Naturwissenschaften und der Medizin. Ein besonderer Fokus in der Lehrerausbildung liegt auf dem Erwerb von Lern- und Lehrkompetenzen sowie auf der methodisch-didaktischen Vermittlung der Theorie und Praxis der Sportarten.
Der Studiengang Bachelor of Education (B.Ed.) umfasst insgesamt 180 Leistungspunkte (LP) und ist auf 6 Semester ausgelegt. Er besteht aus zwei Hauptfächern im Umfang von jeweils 78 LP und einer Bachelorarbeit in einem der beiden Hauptfächer (12 LP). Zusätzlich müssen ein bildungswissenschaftliches Studium (8 LP) und ein orientierendes Praktikum (4 LP) absolviert werden.
Die Absolventen des Bachelor of Education (B.Ed.) qualifizieren sich für weiterführende Studiengänge (Master) mit Lehramtsbezug.
Dem IFSS ist der Transfer zwischen Theorie und Praxis des Sports besonders wichtig. Daher legt es in der fachpraktischen Ausbildung großen Wert darauf, sowohl die praktischen als auch die theoretischen Inhalte des Sports in den Lehrveranstaltungen zu vermitteln und miteinander zu verknüpfen. So soll ein tieferes Wissen in den verschiedenen Sportarten und in der Sportwissenschaft gefördert und gefestigt werden.
Module (Hauptfach)
Das wissenschaftliche Hauptfach des Bachelor of Education (B.Ed.) im Fach Sport besteht aus folgenden Modulen im Umfang von 78 LP:
Bildungswissenschaftliches Begleitstudium
Bestandteil des wissenschaftlichen Begleitstudiums ist das erfolgreich abgeschlossene dreiwöchige Orientierungspraktikum im Umfang von 4 LP sowie nachfolgende Module:
- Pädagogische Grundlagen im Umfang von 4 LP
- Ethisch-Philosophische Grundlagen I im Umfang 4 LP
Orientierungspraktikum
Studierende des Bachelor of Education müssen ein dreiwöchiges Orientierungspraktikum im Umfang von 4 LP absolvieren. Das Praktikum ist im dritten Fachsemester vorgesehen, muss jedoch bis zum vierten Fachsemester abgeschlossen sein.
Anmeldung zum Orientierungspraktikum und Schulpraxissemester
Die Anmeldung ist online über www.lehrer-online-bw.de vorzunehmen. Für weitere Informationen zum Praktikum steht Ihnen am KIT das Zentrum für Lehrerbildung (ZLB) zur Verfügung.
Mastervorzugsleistungen
Studierende, die im Bachelorstudium bereits mindestens 120 LP erworben haben, können zusätzlich Leistungspunkte aus einem konsekutiven Masterstudiengang am KIT im Umfang von höchstens 30 LP erwerben und sich diese als Mastervorzugsleistung anerkennen lassen.
Weitere Informationen
Die Mastervorzugsleistungen gehen nicht in die Festsetzung der Gesamt-, Fach- und Modulnoten des Bachelorzeugnisses ein, sondern werden lediglich im Transcript of Records mit den vorgesehenen Noten aufgeführt und als solche gekennzeichnet.
Als Mastervorzugsleistungen können im Fach Sport Teilleistungen in folgenden Modulen angerechnet werden:
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Sportwissenschaftliche Profilbildung I (8 LP)
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Sportwissenschaftliche Profilbildung II (4 LP)
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Lehr- und Eigenrealisationskompetenz VII (4 LP)
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Lehr- und Eigenrealisationskompetenz VIII (4 LP)
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Fachdidaktik III (7 LP)
Weitere Informationen zu Zusatzleistungen und Mastervorzugsleistungen können der Studien- und Prüfungsordnung entnommen werden.
Bachelorarbeit
Das Studium Bachelor of Education im Fach Sport schließt mit dem Modul „Bachelorarbeit“ ab, die in einem der beiden wissenschaftliche Hauptfächer anzufertigen ist.
Weitere Informationen
Voraussetzung für die Zulassung zu diesem Modul ist, dass die/der Studierende Modulprüfungen im Umfang von 45 LP in dem entsprechenden Hauptfach erfolgreich abgelegt hat. Über Ausnahmen entscheidet der Prüfungsausschuss auf Antrag der/des Studierenden.
Dem Modul Bachelorarbeit sind 12 LP zugeordnet und es besteht aus der Bachelorarbeit. Die maximale Bearbeitungsdauer der Bachelorarbeit beträgt sechs Monate.
Die wissenschaftliche Arbeit soll zeigen, dass die Studierenden in der Lage sind, ein Problem aus ihrem Studienfach selbstständig und in begrenzter Zeit nach wissenschaftlichen Methoden zu bearbeiten.
Anerkennungsregelungen
Die Prüfungsordnungen der sportwissenschaftlichen Studiengänge sehen vor, dass die im Studienplan des jeweiligen Studienganges geforderten Leistungen auch über die Anerkennung externer Leistungen nachgewiesen werden können.
Weitere Informationen
Dabei wird unterschieden zwischen Leistungen
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innerhalb des Hochschulsystems (weltweit alle Leistungen, die an einer anerkannten Hochschule in einem akkreditierten Studiengang erbracht wurden)
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außerhalb des Hochschulsystems (Leistungen, die an Institutionen mit einem genormten Qualitätssicherungssystem nachgewiesen wurden)
Leistungen können anerkannt werden, sofern hinsichtlich der erworbenen Kompetenzen kein wesentlicher Unterschied zu den Leistungen oder Abschlüssen besteht, die ersetzt werden sollen. Dabei ist kein schematischer Vergleich, sondern eine Gesamtbetrachtung vorzunehmen. Bezüglich des Umfangs einer zur Anerkennung vorgelegten Studienleistung (Anrechnung) werden die Grundsätze des ECTS herangezogen.
Die Entscheidung zur Anerkennung einer externen Leistung trifft der Prüfungsausschuss auf Grundlage der Stellungnahme des fachlich zuständigen Prüfers, in der Regel der Studiengangsleiter.
Die Anerkennung von Studienleistungen ist sowohl für Bewerber auf höhere Fachsemester als auch für bereits immatrikulierte Studierende von Interesse.
1. Bewerber auf höhere Fachsemester
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Studiengangwechsler: Bewerber auf höhere Fachsemester aus anderen Studiengängen oder aus einem gleichnamigen Studiengang einer anderen Hochschulart. Bei Studiengangwechslern bildet die Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen die Grundlage für die Einstufung in ein höheres Fachsemester. Zusätzlich zum schriftlich formulierten Anerkennungsantrag ist der Bewerbung ein vollständiger aktueller Notenauszug sowie Modulhandbücher vorzulegen.
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Ortswechsler: Bewerber auf höhere Fachsemester, die bereits an einer anderen Universität im gleichen Studiengang immatrikuliert sind. Bei Ortswechslern wird als Zulassungsvoraussetzung grundsätzlich überprüft, ob die bisher vorliegende externe Leistung für eine Einstufung ins nächste Fachsemester ausreicht. Die Einstufung in ein niedrigeres Fachsemester ist nicht zulässig. Es ist auch für Ortswechsler unerlässlich, der Bewerbung einen aktuellen Notenauszug mit allen erbrachten Leistungen, bestandenen und nicht bestandenen, zusammen mit der Bewerbung einzureichen.
2. Studierende im Studiengang am IfSS
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Erstsemester mit extern erbrachten Leistungen bekommen diese bei Gleichwertigkeit anerkannt. Achtung: Leistungen, mit denen die Zulassung zum hiesigen Studium erwirkt wurde, sind für die Anerkennung ausgeschlossen.
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Rückkehrer aus einem internationalen Zeitstudium (z.B. ERASMUS): Wer die Möglichkeiten nutzt, an einem Auslandsstudienprogramm teilzunehmen oder in Eigeninitiative eine ausländische Hochschule besucht, wird in der Regel Prüfungsleistungen im Ausland absolvieren, die er auf das hiesige Programm anrechnen lassen möchte. Wo es das Austauschprogramm nicht ohnehin schon erfordert (z.B. bei ERASMUS/Learning Agreement) ist es dringlich zu empfehlen, das Auslandsstudienprogramm vorab mit dem Ansprechpartner für Studium im Ausland (Dr. Janina Krell-Rösch) in puncto Anerkennungsmöglichkeit der beabsichtigten Kurse zu besprechen. Sollten sich später vor Ort Programmänderungen ergeben, sind diese umgehend mit dem Ansprechpartner für Studium im Ausland zu klären (z.B. über Mail).
Die Anträge zur Anerkennung sind spätestens innerhalb des 1. Semesters nach Immatrikulation über den jeweiligen Studiengangleiter in schriftlicher Form an den Prüfungsausschuss zu stellen. Mit jedem Anerkennungsantrag muss die Kopie eines Zeugnisses / Transcripts eingereicht werden, auf der die einer Anerkennung zugrunde gelegte Leistung aufgeführt ist. Zudem ist es hilfreich, eine Beschreibung der Inhalte der für die Anerkennung zugrunde gelegten Leistung (z.B. über das entsprechende Modulhandbuch) beizulegen. Weitere Informationen zu Anerkennungsregelungen können den aktuellen Studien- und Prüfungsordnungen entnommen werden.
Zusatzleistungen
Neben den gemäß Modulhandbuch vorgesehenen Lehrveranstaltungen und Modulen können auch weitere Leistungspunkte (Zusatzleistungen) aus dem Gesamtangebot des KIT erworben werden.
Weitere Informationen
Die Zusatzleistungen müssen beim Prüfungsausschuss für das Lehramt beantragt werden und bedürfen einer Genehmigung. Diese Zusatzleistungen gehen nicht in die Festsetzung der Gesamt- und Modulnoten ein, können auf Antrag der/des Studierenden jedoch in das Bachelorzeugnis aufgenommen und als Zusatzleistungen gekennzeichnet werden.
Die Studierenden haben die Zusatzleistung bereits bei der Anmeldung zu einer Prüfung in einem Modul als solche zu deklarieren.
Nachteilsausgleich
In den Studien- und Prüfungsordnungen der Studiengänge des Instituts für Sport und Sportwissenschaft ist der Nachteilsausgleich in den Paragrafen 12 und 13 geregelt. Ein Nachteilsausgleich steht Studierenden mit Beeinträchtigung (z. B. Behinderung, chronischen Krankheiten, Teilleistungsstörungen, ...) zu.
Weitere Informationen
Ziel des Nachteilsausgleichs ist es, vorhandene Barrieren im Studium und bei Prüfungen, die zu einer Beeinträchtigung und nachfolgend zu einer Benachteiligung des Studierenden führt, abzubauen.
Studierende können beim jeweiligen Prüfungsausschuss einen Nachteilsausgleich beantragen. Der Prüfungsausschuss prüft den Antrag und kann im Rahmen seines Gestaltungsspielraums Anpassungen der Studien- und Prüfungsorganisation vornehmen.
Der Nachteilsausgleich ist nicht als Erleichterung, Begünstigung oder Erlass von inhaltlichen Leistungen (Studien- und Prüfungsleistungen) zu verstehen. Vielmehr kompensieren sie individuell und situationsbezogen beeinträchtigungsbedingte Benachteiligungen.
Beispiele eines Nachteilsausgleichs:
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Schreibzeitverlängerung in Klausuren
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Prüfungsunterbrechung durch Pausen
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Veränderung der Prüfungsform, mündlich statt schriftlich oder Hausarbeit statt Referat
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Einsatz technischer Hilfsmitteln
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Einsatz von Assistenz (Kommunikation, Mitschreiben)
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Schreiben in extra-Raum
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Anpassung von Praktika und Exkursionen
Wir empfehlen bei Bedarf ein persönliches Gespräch mit dem jeweiligen Studiengangberater zu vereinbaren, um mögliche Maßnahmen und ein angepasstes Vorgehen zu besprechen. Ein Antrag von Studierenden kann dann gemeinsam mit allen Beteiligten (Prüfungskommission, PrüferIn, Dozierende) verhandelt werden.
Auch die Zentrale Studienberatung (ZSB) ist mit diesem Thema gut vertraut und berät Studierende in allen Lebenslagen.
Weitere Informationen finden Sie hier: https://www.studiumundbehinderung.kit.edu
Erfolgskontrollen
Erfolgskontrollen gliedern sich in Studien- und Prüfungsleistungen. Studienleistungen sind unbenotete schriftliche, mündliche oder praktische Leistungen, die in der Regel lehrveranstaltungsbegleitend erbracht werden. Prüfungsleistungen sind benotete schriftliche und mündliche Prüfungen sowie Prüfungsleistungen anderer Art (z. B. Hausarbeit, Vortrag).
Anmeldung zu einer Erfolgskontrolle
Die Teilnahme an Erfolgskontrollen ohne vorherige Anmeldung ist nicht möglich. Für die Teilnahme müssen sich die Studierenden online im Studierendenportal zu den jeweiligen Erfolgskontrollen anmelden.
Hierbei sind folgende Fristen zu beachten:
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Erfolgskontrollen mit fixem Prüfungstermin (z. B. Klausuren, mündliche und praktische Prüfungen): Anmeldung bis 24 Uhr des Vor-Vortages
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Erfolgskontrollen anderer Art (z. B. Hausarbeiten, Vorträge, Poster): Anmeldung in einem zuvor kommunizierten Anmeldezeitraum (in der Regel bis eine Woche nach Themenvergabe).
Abmeldung von einer Erfolgskontrolle
Studierende können ihre Anmeldung zu schriftlichen Prüfungen ohne Angabe von Gründen bis zur Ausgabe der Prüfungsaufgaben widerrufen.
Weitere Informationen
Eine Abmeldung kann online im Studierendenportal bis 24:00 Uhr des Vortages der Erfolgskontrolle erfolgen.
Bei mündlichen Prüfungen muss die Abmeldung spätestens drei Werktage vor dem betreffenden Termin gegenüber dem/der Prüfenden erklärt werden. Bei einem Rücktritt weniger als drei Werktage vor dem betreffenden Prüfungstermin muss dem Prüfungsausschuss unverzüglich eine glaubhafte schriftliche Begründung vorgelegt werden.
Eine Prüfung gilt als mit „nicht ausreichend“ (5,0) bzw. „nicht bestanden“ bewertet, wenn die Studierenden einen Prüfungstermin ohne triftigen Grund versäumen oder wenn sie nach Beginn der Prüfung ohne triftigen Grund von dieser zurücktreten.